Welche Voraussetzungen hier unter anderem für die Größe und Gestaltung des Stalls gelten, beschreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Wer sich beim Einkauf schnell informieren möchte, kann dafür einen QR-Code nutzen, der Teil des Siegels ist. Wo das Fleisch verkauft wird, spielt bei der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung keine Rolle – auch im Online-Handel müssen Verbraucher die Information erhalten.
Was ist mit bestehenden Siegeln?
Seit einigen Jahren nutzen viele große deutsche Lebensmittelhändler die freiwillige Haltungsformkennzeichnung der Industrie. Dieses Label wird nicht nur für Schweinefleisch, sondern auch für Rindfleisch und verschiedene Arten von Geflügelfleisch sowie für verarbeitete Fleischwaren und Milchprodukte verwendet. Hinter dem mehrfarbigen, bisher vierstufigen Label („Stallhaltung“, „StallhaltungPlus“, „Außenklima“, „Premium“) steht die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH, kurz Initiative Tierwohl. Um eigenen Angaben zufolge Verwirrung zu vermeiden, wird das Siegel zukünftig an die geplante staatliche Tierhaltungskennzeichnung angepasst, sowohl bei der Bezeichnung der Stufen als auch durch Einführung einer weiteren fünften Stufe, die die Haltung nach Bio-Standard kennzeichnet. So kann es künftig sein, dass ein Produkt zwei Kennzeichnungen trägt, die die Haltungsform aufzeigen. Das staatliche Siegel ist hierbei jedoch für alle Anbieter verpflichtend und unterliegt staatlichen Kontrollen.
Mehr Transparenz an der Frischetheke: Wo kommt mein Fleisch her?
Neben der Haltungsform interessieren sich die Verbraucher auch für die Herkunft des Fleisches auf ihrem Speiseplan. Vorverpacktes unverarbeitetes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel muss die Informationen tragen, in welchem Land Aufzucht und Schlachtung stattgefunden haben. Diese Kennzeichnungspflicht gilt nun seit Februar 2024 auch für nicht vorverpackte Ware in der Frischetheke, auf Wochenmärkten oder in Metzgereien. Verbraucher erfahren direkt am Verkaufsort schriftlich oder elektronisch, woher die unverarbeitete lose Ware stammt. Gekennzeichnet wird mit den Angaben „Aufgezogen in: […]“ und „Geschlachtet in: […] “. Eine Angabe wie „Ursprung: Deutschland“ ist beispielsweise auch möglich, wenn Geburt, Aufzucht und Schlachtung nachweisbar in Deutschland stattfanden. Bei unverarbeitetem Rindfleisch muss bereits seit der BSE-Krise im Jahr 2000 die Herkunft angegeben werden, egal ob verpackt oder lose. Hier gehört außerdem das Land der Geburt zur Pflichtkennzeichnung.