Wie viele Produkte belastet sind und wie groß das Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher ist, bleibt unklar. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstei sieht Nachbesserungsbedarf bei Lebensmittelwarnungen.
Die Lebensmittelwarnungen betreffen meist Produkte mit Sesam, Guarkern- und Johannisbrotkernmehl oder Gewürzen wie Zimt. Diese Zutaten sind in diversen Lebensmitteln enthalten. Auch Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamin- oder Mineralstofftabletten sind häufig betroffen.
Verbraucher finden die aktuellen Warnungen auf der Internetseite lebensmittelwarnung.de, im europäischen Schnellwarnsystem (RASFF) und zum Teil auf Aushängen in Lebensmittelgeschäften. Laut Berichten von Öko-Test wurden Rückstände von Ethylenoxid auch in bio-zertifizierten Produkten nachgewiesen.
Nachbesserungsbedarf bei Veröffentlichung von Lebensmittelwarnungen
Verbraucher können von einem Rückruf oder einer öffentlichen Warnung betroffene Lebensmittel in den Verkaufsstellen zurückgeben oder entsorgen. Wer das Risiko verringern will, verzichtet am besten auf verarbeitete Fertigprodukte und meidet Lebensmittel mit den Zusatzstoffen Johannisbrotkernmehl (E410) und Guarkernmehl (E412). Die Verbraucherzentrale sieht bei der Veröffentlichung von Lebensmittelwarnungen Nachbesserungsbedarf. „Lebensmittelwarnungen müssen die Verbraucher schneller und besser erreichen. Veröffentlichungen auf Internetseiten oder Aushänge genügen nicht“, so Selvihan Benda, Referatsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Ethylenoxid ist in der EU verboten
Ethylenoxid ist ein farbloses, süßlich riechendes Gas. Aufgrund seiner krebserregenden und erbgutverändernden Eigenschaften ist es als Begasungsmittel in der Lebensmittelerzeugung seit 1991 in der Europäischen Union (EU) verboten. In Indien, den USA und Kanada wird Ethylenoxid als Begasungsmittel eingesetzt, um Schimmelpilze und Bakterien in hitzeempfindlichen Lebensmitteln zu entfernen. Für diesen Schadstoff ist keine tägliche Aufnahmemenge ohne gesundheitlichen Risiken festgelegt. Deshalb sollten potenziell belastete Lebensmittel nicht verzehrt werden. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gelten jegliche Rückstände des Stoffes in Lebensmitteln als unerwünscht. Grundsätzlich sind Lebensmittel, in denen zu hohe Ethylenoxidgehalte nachgewiesen werden, nicht verkehrsfähig und müssen vom Markt genommen werden. Sie dürfen in der EU nur dann verkauft werden, wenn Ethylenoxid nicht nachgewiesen werden kann (unter 0,05 mg pro Kilogramm Lebensmittel).
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