Die Flugärger-App der Verbraucherzentralen hat ein weiteres Update erhalten. Sie bietet jetzt die Möglichkeit, Entschädigung für verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck direkt einzufordern. Mit der App können Fluggäste auch Ansprüche auf Erstattung bei abgesagten Flügen und Corona-bedingten Ausfällen einfach und kostenlos prüfen.
Wer regelmäßig Flüge bucht, hat früher oder später mit den typischen Problemen rund um Flugreisen zu kämpfen: Überbuchte Flüge, Verspätungen und verschwundenes Gepäck sind keine Ausnahmen. Die Flugärger-App erspart Betroffenen lange Diskussionen im Terminal, mühsamen Schriftverkehr und Telefonwarteschleifen bei Airlines. Mit der App können Reisende ihre Ticketkosten bequem und rechtskonform von der Fluggesellschaft zurückfordern sowie weitere Ansprüche geltend machen. Betroffene erfahren, ob sie die Kosten vollständig zurückfordern können. Wer wegen einer Reisewarnung oder aus Angst vor Einschränkungen überlegt, ein Ticket zu stornieren, bekommt mit der Flugärger-App Tipps zum richtigen Vorgehen. Wer bereits storniert hat, kann mithilfe der App Steuern und Gebühren, in manchen Fällen auch Teile des Flugpreises zurückfordern.
Erstattung einfordern mit dem Smartphone
Mit dem neuen Update zum Gepäck ist ein weiterer Baustein hinzugekommen. Wer seinen Koffer verspätet, beschädigt oder gar nicht wiederbekommt, kann mit der App eine Packliste erstellen, Ausgaben dokumentieren, Belege hochladen und damit die Kosten bei der Airline per Mail zurückfordern. Die Erweiterung der Flugärger-App ist ein Gemeinschaftsprojekt mit finanzieller Beteiligung der Verbraucherschutzministerien mehrerer Bundesländer – darunter das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein. Vor zwei Jahren hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen diesen digitalen Service entwickelt. „Durch das gemeinsame Projekt zur Erweiterung der Flugärger-App konnten wir demonstrieren, dass im Rahmen der Digitalisierung des Verbraucherschutzes eine Zusammenarbeit auf der Ebene verschiedener Bundesländer sinnvoll ist, um derartige oft kostenintensive Projekte auch zukünftig realisieren zu können und die Digitalisierung im Bereich des Verbraucherschutzes voranzubringen“, sagt Claus Christian Claussen, Justiz- und Verbraucherschutzminister des Landes Schleswig-Holstein. Die App ist in den Stores von Apple und Google unter dem Stichwort „Flugärger“ zu finden und wurde bereits mehr als 80.000 Mal heruntergeladen. Sie prüft und berechnet mit Hilfe von Datenbanken und Abfragen die Ansprüche der Reisenden unter anderem nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die App greift dabei weltweit auf alle aktuellen Flugverbindungen zu und ergänzt automatisch die Flugdaten auf Basis der Flugnummer und des Datums. Sie ergänzt zudem die
Adresse einer Airline, gegen die Betroffene Ansprüche richten können. Das fertige Anschreiben lässt sich direkt per Mail oder Post versenden.
Erweiterter Service
Fluggesellschaften reagieren auf Forderungen von Fluggästen oft verzögert oder gar nicht. Die App lotst Nutzer in solchen Fällen direkt zur zuständigen Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) übernimmt Angaben aus der App automatisch in ihre Formulare. Mit Hilfe eines Fristenweckers und einer Historien-Ansicht lässt sich dieser Prozess in der App organisieren. Unterstützung gibt es auch bei Überbuchung und Änderungen von Abflugzeit oder -ort. In diesen Fällen berechnet die App Ansprüche auf Basis der Fluggastrechteverordnung. Bis zu 600 Euro über einen Ersatzflug oder den Flugpreis hinaus sind möglich, ebenso die Erstattung für zusätzliche Hotel- oder Fahrtkosten.
Ansprechpartner und Beratung
Bei Ärger mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften können sich Betroffene an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wenden. Sie nehmen Beschwerden auf, sammeln Fälle und unterstützen Ratsuchende mit Musterbriefen und Beratung.