Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Klaus Müller im Gespräch mit der Verbraucherschutzministerin

Pressemitteilung vom
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), und Stefan Bock, Vorstand der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, warben am Mittwoch in Kiel bei Verbraucherschutzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack für gesetzliche Verbesserungen im Sinne der Verbraucher.
Verbraucherschutzministerin Sütterlin-Waack mit vzbv-Vorstand Klaus Müller, vzsh-Vorstand Stefan Bock und Raju Sharma, Abteilungsleiter im Verbraucherschutzministerium
Off

Vertragsfallen, ignorierte Kündigungen oder Drohbriefe von zweifelhaften Inkassobüros sind für viele Verbraucher in Deutschland ein Ärgernis. Zwischen Vermarktungstricks und versteckten Klauseln im Kleingedruckten ist es oft schwer, die richtigen Entscheidungen zu treffen und bei Problemen mit Anbietern die eigenen Rechte durchzusetzen. Um hier grundsätzliche Verbesserungen zu erreichen, setzen sich die Verbraucherzentrale und ihr Bundesverband für bessere Gesetze ein.

Schärfere Regeln für telefonisch geschlossene Verträge

Klaus Müller und Stefan Bock stellten der schleswig-holsteinischen Verbraucherschutzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack die Anregungen und Forderungen der Verbraucherzentralen zum Verbraucherrecht vor. Zentrale Themen waren Werbung am Telefon, untergeschobene Verträge und Vertragslaufzeiten. „Am Telefon geschlossene Dauerschuldverträge, zum Bei-spiel Handyverträge, sollten künftig erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden“, sagte Klaus Müller. Außerdem entwickelt der vzbv Vorschläge, wie gesetzliche Regelungen zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung von Verträgen für Verbraucher verbessert werden können.

Schutz gegen Inkasso-Drohbriefe

Ein großes Thema für den Verbraucherschutz ist auch die Inkasso-Praxis in Deutschland. „Wir brauchen eine wirksame Inkasso-Aufsicht sowie ein Gesetz, dass Verbraucher vor unberechtigten und überhöhten Forderungen schützt“, so Stefan Bock. Die Notwendigkeit für ein neues Inkasso-Gesetz zeigte auch eine Studie der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, auf deren Basis Ministerin Dr. Sütterlin-Waack das Thema in die Justizministerkonferenz der Länder eingebracht hat.

Stärkere Verbraucherrechte und Kontrolle Künstlicher Intelligenz

Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack sprach mit Klaus Müller auch über die Handlungsempfehlungen der Datenschutz-Kommission (DEK) der Bundesregierung, an denen er mitgearbeitet hat. Diese sollen für eine wirksame Kontrolle über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Geschäften und Dienstleistungen im Internet sorgen. „Ich begrüße die von der DEK geforderten Maßnahmen für Transparenz, Erklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit algorithmischer Systeme. Sie sind Voraussetzung, um eine selbstbestimmte Teilnahme der Verbraucherinnen und Verbraucher an dem sich immer rasanter digitalisierenden Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Es gilt, die Verbraucherinnen und Verbraucher für Gefahren und Möglichkeiten dieser Entwicklungen zu sensibilisieren und eine grundsätzliche Nachvollziehbarkeit algorithmischer Systeme zu ermöglichen. Die in dem Gutachten der DEK skizzierten Kontrollmechanismen gewährleisten zudem einen effektiven Verbraucherschutz auf diesem Feld, wobei den Bundesländern im Rahmen der Kontrollfunktion eine wichtige Aufgabe zukommen wird“, sagte die Ministerin. Weitere Themen des Treffens waren der Schutz vor unseriösen Verkaufsmaschen bei Vertragsschluss im Laden und die Sicherheit von Lebensmitteln. 

Hände ziehen an einem Seil

Wir setzen uns für Sie ein!

Wir kämpfen für Ihre Rechte und Interessen. Dazu pflegen wir einen intensiven Austausch mit politischen Entscheidern, bringen Stellungnahmen und Initiativen ein. Wir beobachten mit den anderen Verbraucherzentralen das Verhalten von Unternehmen und gehen gemeinsam gegen Rechtsverstöße vor.

Brief-Ärger

Inkasso-Check

Müssen Sie wirklich zahlen? Hier können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.