Vertragsfallen, ignorierte Kündigungen oder Drohbriefe von zweifelhaften Inkassobüros sind für viele Verbraucher in Deutschland ein Ärgernis. Zwischen Vermarktungstricks und versteckten Klauseln im Kleingedruckten ist es oft schwer, die richtigen Entscheidungen zu treffen und bei Problemen mit Anbietern die eigenen Rechte durchzusetzen. Um hier grundsätzliche Verbesserungen zu erreichen, setzen sich die Verbraucherzentrale und ihr Bundesverband für bessere Gesetze ein.
Schärfere Regeln für telefonisch geschlossene Verträge
Klaus Müller und Stefan Bock stellten der schleswig-holsteinischen Verbraucherschutzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack die Anregungen und Forderungen der Verbraucherzentralen zum Verbraucherrecht vor. Zentrale Themen waren Werbung am Telefon, untergeschobene Verträge und Vertragslaufzeiten. „Am Telefon geschlossene Dauerschuldverträge, zum Bei-spiel Handyverträge, sollten künftig erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden“, sagte Klaus Müller. Außerdem entwickelt der vzbv Vorschläge, wie gesetzliche Regelungen zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung von Verträgen für Verbraucher verbessert werden können.
Schutz gegen Inkasso-Drohbriefe
Ein großes Thema für den Verbraucherschutz ist auch die Inkasso-Praxis in Deutschland. „Wir brauchen eine wirksame Inkasso-Aufsicht sowie ein Gesetz, dass Verbraucher vor unberechtigten und überhöhten Forderungen schützt“, so Stefan Bock. Die Notwendigkeit für ein neues Inkasso-Gesetz zeigte auch eine Studie der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, auf deren Basis Ministerin Dr. Sütterlin-Waack das Thema in die Justizministerkonferenz der Länder eingebracht hat.
Stärkere Verbraucherrechte und Kontrolle Künstlicher Intelligenz
Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack sprach mit Klaus Müller auch über die Handlungsempfehlungen der Datenschutz-Kommission (DEK) der Bundesregierung, an denen er mitgearbeitet hat. Diese sollen für eine wirksame Kontrolle über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Geschäften und Dienstleistungen im Internet sorgen. „Ich begrüße die von der DEK geforderten Maßnahmen für Transparenz, Erklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit algorithmischer Systeme. Sie sind Voraussetzung, um eine selbstbestimmte Teilnahme der Verbraucherinnen und Verbraucher an dem sich immer rasanter digitalisierenden Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Es gilt, die Verbraucherinnen und Verbraucher für Gefahren und Möglichkeiten dieser Entwicklungen zu sensibilisieren und eine grundsätzliche Nachvollziehbarkeit algorithmischer Systeme zu ermöglichen. Die in dem Gutachten der DEK skizzierten Kontrollmechanismen gewährleisten zudem einen effektiven Verbraucherschutz auf diesem Feld, wobei den Bundesländern im Rahmen der Kontrollfunktion eine wichtige Aufgabe zukommen wird“, sagte die Ministerin. Weitere Themen des Treffens waren der Schutz vor unseriösen Verkaufsmaschen bei Vertragsschluss im Laden und die Sicherheit von Lebensmitteln.