Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Stark gefragt: Die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen

Pressemitteilung vom
Über 236.000 Zugriffe der Online-Vorsorgeverfügungen
zwei ältere Menschen sitzen auf dem Sofa und haben ein Tablet in der Hand

Mehr als 236.000 Mal haben sich Verbraucherinnen und Verbraucher mithilfe von „Selbstbestimmt – die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen“ im Laufe des Jahres 2023 entweder eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt. Damit übertrafen die Nutzerzahlen das Vorjahr bei weitem. Seit dem Start des Online-Tools im November 2021 bis Ende Dezember 2022 wurden über 137.000 Dokumente gefertigt.

Off

„Die starke Nutzung dieser Online-Angebote zeigt uns, wie wichtig den Menschen die eigene Vorsorge ist und dass interaktive Anwendungen die Hürde überwinden helfen, sich auch mit schwierigen und zum Teil emotional belastenden Themen zu beschäftigen“, sagt Katrin Rieger, Juristin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH).

Am häufigsten wählten die Nutzer im vergangen Jahr die Patientenverfügungen (knapp 117.000) und Vorsorgevollmachten (über 106.000) aus. Betreuungsverfügungen wurden in 2023 über 13.000 Mal fertiggestellt. „Die Aufrufzahlen entsprechen der Lebensrealität vieler Menschen. Denn eine Betreuungsverfügung ist nur erforderlich, wenn man keine Vertrauensperson hat, die man mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen kann, im eigenen Namen zu handeln oder wenn man möchte, dass die gewählte Person vom Amtsgericht beaufsichtigt wird“, so Rieger.

Online, kostenfrei und bequem

Mit „Selbstbestimmt – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen“ lassen sich bequem am heimischen Rechner und kostenfrei jeweils auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erstellen. Dieser Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale.sh/selbstbestimmt erreichbar. Grundlage für diesen Service sind die Textbausteine und Formulare des Bundesministeriums der Justiz.

Daraus lassen sich mithilfe des Online-Services der Verbraucherzentralen Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen der Textbausteine zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Die VZSH hat zudem Erklärvideos angefertigt, die Ratsuchende bei dem Ausfüllen der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht helfen sollen. Die Videos sind sowohl auf der Website als auch auf dem YouTube-Kanal der VZSH aufrufbar.

Am Ende erhalten die Nutzer auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden müssen, damit sie wirksam werden. Es ist sinnvoll, dass die Bevollmächtigten ein Original der Dokumente mit Unterschrift erhalten, damit sie diese im Fall der Fälle vorlegen können. Falls das nicht gewünscht wird, können die Vollmacht und Betreuungsverfügung so aufbewahrt werden, dass sie leicht zu finden sind. Dafür eignet sich ein Ordner mit der Aufschrift "Vorsorgedokumente". Die VZSH empfiehlt außerdem, eine Nachricht in der Geldbörse oder Brieftasche aufzubewahren, aus der hervorgeht, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt und wo diese aufbewahrt wird.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch

FOEHI

Ratgeber-Tipps

Handbuch Testament
Liegt kein Testament vor, geht das Gesetz davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.