Die Verbraucherzentrale setzt sich für ein nationales Lieferkettengesetz ein, um katastrophale Zustände im Umgang mit Menschenrechten und Umwelt künftig zu verhindern. Verbraucher:innen wollen wissen, unter welchen Bedingungen Produkte und Dienstleistungen erzeugt werden. Mehr als 90 Prozent befürworten einen schonenden Umgang mit Ressourcen, Generationengerechtigkeit und fairen Handel. Heute wurde das Thema im Landtag bei einer Anhörung diskutiert, an der sich die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) mit einer Stellungnahme beteiligt hat.
2018 bis 2020 hat die Bundesregierung über ein Monitoring dargelegt, inwiefern Unternehmen in Deutschland sich an den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) halten. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Nur 13 bis 17 Prozent der betrachteten Unternehmen erfüllten die NAP-Anforderungen. Das zeigt: „Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen nicht aus. Wir sind der Auffassung, dass ein Lieferkettengesetz Menschenrechte effektiver schützt und mehr Schlagkraft hat als freiwillige Label und Siegel. Ein solches Gesetz muss Fairness, Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Lieferkette rechtsverbindlich verankern“, sagt Stefan Bock, Vorstand der VZSH. „Der Referentenentwurf des Bundes ist endlich ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück. Ohne zivilrechtliche Haftung fehlt es dem Gesetz an Biss, außerdem soll das Gesetz nur für die größten Unternehmen gelten.“
Transparenz und Verbindlichkeit
Für Verbraucher wird Nachhaltigkeit beim Einkauf immer wichtiger. Neben Umweltstandards, schonender Ressourcennutzung und Generationengerechtigkeit spielt auch fairer Handel eine zunehmend größere Rolle. So hat sich der Umsatz von fair gehandelten Produkten in den letzten sieben Jahren verdreifacht. Es fehlt jedoch an Transparenz und Verbindlichkeit. So ist zum Beispiel der Zusammenhang zwischen Lieferketten und CO2-Belastung bisher nicht nachvollziehbar. Mehr als der jährliche Treibhausgasausstoß Deutschlands, etwa eine Gigatonne CO2, ließen sich jährlich einsparen, wenn die Zulieferer von multinationalen Konzernen ihren Stromverbrauch zu 20 Prozent auf erneuerbare Energien umstellen würden.
Mehr Fairness im Binnenmarkt der EU
Regierungen sollten ihrem Vorsorgeprinzip nachkommen und das Verursacherprinzip in den Fokus nehmen. Langfristig sind EU-weite Rahmenbedingungen und politische Regulierung notwendig, um eine nachhaltige Lieferkette in Bewegung zu bringen und Anreize für die Einhaltung zu schaffen. Außerdem könnte ein EU-weites Lieferkettengesetz für Fairness und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Binnenmarkt sorgen, so dass moralisch verantwortungsvoll wirtschaftende Unternehmen nicht benachteiligt werden. „Wir sehen die Bundes- und Landesregierung in der Pflicht, die Missachtung von Menschenrechten und Umweltauflagen zu unterbinden und die Versorgung zukünftiger Generationen zu erhalten“, so Stefan Bock. „Verbraucher als letztes Glied der Kette können nicht allein mit ihren Konsumentscheidungen einen Missstand beheben, den Unternehmen durch ihre Produktionsbedingungen verantworten.“
Die Stellungnahme der VZSH zum Lieferkettengesetz finden Sie hier.