Mit der Aufstockung fördert das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz unter anderem die Verbraucherbildung, Angebote für sozial Benachteiligte auf dem Kieler Ostufer, Verbraucherinformation in sozialen Netzwerken sowie die Beratung in der Energiewende.
Die Zielvereinbarung beschreibt die Ziele, Themenschwerpunkte und finanziellen Grundlagen der Verbraucherarbeit in Schleswig-Holstein bis 2027. „Wir haben die Landesförderung für die Verbraucherzentrale innerhalb der letzten fünf Jahre verdoppelt. Das ist für ein Land wie Schleswig-Holstein viel Geld, aber bei aller Sparsamkeit, die wir uns im Land zurecht auferlegt haben, in jedem Fall eine gute Investition“, sagt Wilfried Hoops, Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz. In den kommenden Jahren werden neue Herausforderungen auf den Verbraucherschutz und auf die Verbraucherzentrale zukommen. Aktuell schafft die Entwicklung auf dem Energiemarkt bei vielen Menschen Unsicherheit und wirft Fragen auf. Auch zukünftig müssen sich private Haushalte auf Veränderungen in diesem Bereich einstellen und sind auf fachlich fundierte Information und unabhängige Beratung angewiesen. Nachdem der Landtag die institutionellen Zuschüsse für die VZSH bereits im Dezember 2021 um 330.000 Euro erhöht hatte, wird der Ausbau der Verbraucherberatung in der Energiewende mit der neuen Zielvereinbarung nun auch langfristig festgeschrieben.
Planungssicherheit für die Verbraucherarbeit
„Wir sind dankbar für das Vertrauen und die Unterstützung der Landesregierung. Dieses starke Engagement für den Verbraucherschutz schafft Planungssicherheit für die Verbraucherzentrale und hilft allen Bürgern Schleswig-Holsteins. Auf dieser Basis können wir unser Angebot weiter verbessern und modernisieren,“ so Jochem Schlotmann, Verwaltungsratsvorsitzender der VZSH. Das Verbraucherschutzministerium hatte die Förderung in den vergangenen Jahren schrittweise erhöht, um die Verbraucherarbeit weiter zu entwickeln. „Wir haben neue digitale Angebote geschaffen und verstärken den Zugang besonders für junge und energiebewusste Menschen zu Verbraucherinformationen“, schildert Stefan Bock, Vorstand der VZSH. „Diese Schritte sind wichtig, damit alle Menschen im Land unsere Beratung und Information finden und nutzen können.“
Digitalisierung und Modernisierung in mehreren Schritten
Alle Maßnahmen beruhen auf einem Konzept zur Digitalisierung und Reichweitensteigerung der Verbraucherarbeit in Schleswig-Holstein, das im Jahr 2018 mit dem Verbraucherschutzministerium abgestimmt wurde. Als erste Schritte folgten die Einstellung eines IT-Administrators und die Einführung einer Online-Terminvergabe für die Verbraucherberatung. Im Jahr 2021 brachte die VZSH auf Grundlage einer befristeten institutionellen Förderung drei weitere Maßnahmen auf den Weg: Niederschwellige und kostenfreie Angebote in sozial benachteiligten Quartieren, neue Angebote für Verbraucherbildung außerhalb der Schule sowie Verbraucherinformation in sozialen Netzwerken.
Vereinbarte Ziele übertroffen
Den Erfolg dieser Aktivitäten belegt eine aktuelle Evaluation der VZSH. „Die Verbraucherzentrale hat alle vereinbarten Ziele bereits nach einem Jahr erreicht und zum Teil sogar übererfüllt. Die dafür bereit gestellten Mittel werden auch zukünftig gebraucht und sind mit der neuen Zielvereinbarung transparent abgesichert“, so Hoops.