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VZSH kritisiert Fernwärme-Kündigungen der Stadtwerke Lübeck

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) kritisiert das Vorgehen der Stadtwerke Lübeck und fordert angesichts der Herausforderungen der Wärmewende einen fairen Umgang mit Fernwärmekunden.
Fernwärme
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Viele Fernwärmekundinnen und -kunden der Stadtwerke Lübeck haben in den letzten Wochen eine Kündigung ihres Fernwärmevertrags erhalten. In den Kündigungsschreiben werden sie aufgefordert, einen neuen Fernwärmevertrag zu unterschreiben, der zu einer deutlichen Preiserhöhung führen kann. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) kritisiert das Vorgehen der Stadtwerke Lübeck und fordert angesichts der Herausforderungen der Wärmewende einen fairen Umgang mit Fernwärmekunden.


Nach Medienberichten sind von den Kündigungen mehrere tausend Lübecker betroffen. Dies hat auch zu steigenden Anfragen bei der VZSH geführt. „In den uns vorgelegten Schreiben wird die Kündigung der bestehenden Fernwärmeverträge zum 31. Dezember 2024 erklärt. Außerdem werden die Verbraucher unter Fristsetzung aufgefordert, einen neuen Vertrag zu unterzeichnen“, erläutert Ulf Ludwig, Referent für Energierecht bei der VZSH. Mit diesen Verträgen wollen die Stadtwerke Lübeck ein neues Preissystem einführen.


Betroffene Verbraucher interessiert in den Beratungsgesprächen vor allem, ob die ausgesprochenen Kündigungen rechtens sind. Die Antwort darauf sei in den bestehenden Verträgen zu finden, erläutert Ulf Ludwig: „In einigen Fällen können wir sagen, dass die Kündigungen der Stadtwerke rechtmäßig sein dürften. Es liegen uns jedoch auch Verträge vor, bei denen wir die Kündigung zum 31. Dezember 2024 für unzulässig halten.“ In diesen Fällen können die Verbraucher nach Ansicht der VZSH auch über den 31. Dezember 2024 hinaus auf eine Weiterbelieferung zu den bisher geltenden Preisen bestehen. „Wer sich diese Möglichkeit offenhalten möchte, sollte den neuen Vertrag nicht unterschreiben und der Kündigung widersprechen“, so Ludwig. „Da von den Kündigungen ganz unterschiedliche Vertragsverhältnisse betroffen sind, ist die Rechtslage unübersichtlich.“ Betroffene Verbraucher können die Rechtmäßigkeit ihrer Kündigung in der Energierechtsberatung der VZSH prüfen lassen und Rat zum weiteren Vorgehen erhalten.


In den aktuellen Beratungsgesprächen stellt die VZSH fest, dass das neue Preissystem von den Verbrauchern als sehr komplex wahrgenommen wird. „Wer die bisherigen und die neuen Preise wirklich vergleichen möchte, muss sich Zeit nehmen und benötigt möglicherweise fachkundige Unterstützung“, so der Energierechtsexperte. Die VZSH rät daher davon ab, den neuen Vertrag ohne vorherige Prüfung zu unterzeichnen.

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