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primastrom und voxenergie nehmen Erhöhung zurück

Pressemitteilung vom
Betroffene, die sich den Musterfeststellungsklagen anschließen, haben schon jetzt Aussicht auf Rückerstattungen
Nahaufnahme der Justizia mit verbundenen Augen und der Wagschale in einer erhobenen Hand

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Preiserhöhungen der Strom- und Gasanbieter primastrom und voxenergie. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen und sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz einzutragen.

Die Energieanbieter primastrom und voxenergie haben aus Sicht der Verbraucherzentralen ihre Preise unzulässig erhöht. Beide Unternehmen haben angekündigt, die Erhöhungen zurückzunehmen und Rechnungen gegenüber den Verbrauchern zu korrigieren, die im Klageregister eingetragen sind. Ein Anspruch auf Rückerstattung steht auch Kunden zu, die ihren Energieanbieter mittlerweile gewechselt haben.

„Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass vertraglich vereinbarte Preise eingehalten werden. Wir werden beobachten, ob sich primastrom und voxenergie tatsächlich an die Ankündigung hält und die Preiserhöhungen bei im Klageregister angemeldeten Verbrauchern zurücknimmt“, sagt Michael Herte, Leiter des Rechtsreferats bei der VZSH. „Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes ist aus unserer Sicht sowohl für Bestands- als auch ehemalige Kunden eine kosten- und risikoarme Möglichkeit, die eigenen Ansprüche durchzusetzen.“ Wenn primastrom und voxenergie die Rechnungen der Kunden korrigieren und sich dadurch ein Guthaben ergibt, wollen das die Anbieter auszahlen.

 

VZSH unterstützt Betroffene in ihren Beratungsstellen

Wer noch nicht an der Musterfeststellungsklage teilnimmt und wissen möchte, ob eine Teilnahme infrage kommt, hat mehrere Möglichkeiten, dies zu prüfen. Verbraucher können ihre Unterlagen in den fünf Beratungsstellen der VZSH in Flensburg, Heide, Kiel, Norderstedt und Lübeck prüfen lassen. Kommen die Beratungskräfte zu dem Ergebnis, dass eine Teilnahme sinnvoll ist, können sich Betroffene noch vor Ort der Musterfeststellungsklage anschließen und in das Klageregister eintragen. „Betroffene haben noch bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung Zeit, sich der Klage anzuschließen“, erklärt Herte. Den Termin dafür kann das Gericht jederzeit festlegen. Der vzbv informiert mit einem News-Alert über aktuelle Termine. Diese Überprüfung ist auch online unter Verwendung des Klage-Checks des vzbv möglich. Das Tool liefert Hinweise und einen Mustertext für den Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz.

 

Hintergrundinformationen zu den Klagen

Der vzbv hat im Oktober 2022 gegen primastrom und voxenergie geklagt, weil beide Unternehmen ihre Preise für Strom und Gas gegenüber Bestandskunden offenbar eigenmächtig erhöht haben. Die Gaspreise waren teilweise sogar um das Neunfache gestiegen. Solche Preiserhöhungen sind aus Sicht des vzbv unzulässig, da sie einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucher vorgenommen wurden. In den maßgeblichen Verträgen von primastrom und voxenergie sind keine Möglichkeiten zur Preisanpassung vereinbart. Stattdessen liegt den Verträgen häufig sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde. Soweit uns bisher bekannt ist, geht es vor allem um die 24-Monatstarife Prima Gas Bonus / Vox Gas Bonus und Prima Bonus Home / Vox Bonus Home. Der vzbv will mit den Klagen verbindlich klären lassen, dass die Kunden die Beträge jenseits der vereinbarten Preise nicht bezahlen müssen. Das betrifft auch Kunden, die mittlerweile einen anderen Anbieter nutzen. Verbraucher könnten zudem Schadensersatz einfordern, wenn es wegen der Preiserhöhungen zu einer Vertragskündigung kam und ihr neuer Anbieter teurer ist. Dabei spielt es keine Rolle, welche Seite den Vertrag gekündigt hat. Aus diesen Gründen treibt der vzbv die beiden Verfahren weiter juristisch voran.

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