Bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein beschweren sich Betroffene, weil sie mit unseriösen Methoden zur Zahlung extrem hoher Rechnungen gedrängt werden. Wer sich genötigt fühlt, kann in solchen Fällen die Polizei unter 110 anrufen.
Wenn sie erstmal im Haus sind, wird man sie nur schwer wieder los – das gilt für Ameisen, Mäuse oder Wespen genauso wie für vermeintliche Notdienste. Ein typisches Beispiel dafür erlebte ein Paar aus Schleswig-Holstein, das Ameisen in seiner Wohnung hatte. Im Internet fand sich schnell eine Kammerjäger-Firma, die sich das Problem vor Ort anschauen wollte. Die vermeintlichen Helfer in der Not kamen zu zweit und stellten die Betroffenen vor die Wahl: 40 Euro für die Anfahrt plus 60 Euro Storno-Gebühr, wenn sie nicht sofort einen Auftrag erteilen. Für Maßnahmen zur Bekämpfung der Ameisen sollten sie inklusive Anfahrt knapp 500 Euro bezahlen. Bei der Terminvereinbarung hatten die Kammerjäger diese Kosten nicht angekündigt. „Die beiden Herren wollten nicht ohne Geld gehen, ein Anruf bei der Zentrale brachte nichts – wir hätten telefonisch einen Auftrag erteilt und wären verpflichtet zu zahlen, das Gespräch mit meiner Frau sei aufgezeichnet worden“, berichtet der Betroffene. Eine spätere Zahlung per Rechnung wollten die vermeintlichen Dienstleister nicht akzeptieren. Die Adresse ihrer Firma konnten sie zunächst nicht nennen. Schließlich gaben sie sich mit 40 Euro zufrieden und verschwanden zu Fuß.
Vermeintliche Helfer gegen Ameisen, Ratten oder Wespen
Von ähnlichen Vorfällen berichten Verbraucher, die sich im Internet Unterstützung zur Vertreibung von Mäusen, Ratten oder Wespen gesucht hatten. Die Masche kennen Verbraucherschützer von Schlüsseldiensten oder Rohreinigungsdiensten: Die vermeintlichen Helfer kommen schnell zum Vor-Ort-Termin, ohne vorher eine Auskunft über die Kosten zu geben. Dann verlangen sie oft extrem hohe Beträge und drängen auf sofortige Bezahlung in bar oder per Karte. In vielen Fällen stellen solche fragwürdigen Anbieter keine vollständige Rechnung aus.
So können sich Verbraucher absichern
- Bei Problemen mit Wespen, Ameisen, Mäusen oder anderen Tieren die Freiwillige Feuerwehr vor Ort oder die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung anrufen. In manchen Fällen helfen auch die Naturschutzverbände oder die Kreisjägerschaft. Wespen stehen unter Artenschutz und dürfen nicht ohne weiteres getötet werden.
- Für Handwerker-Notdienste aller Art lieber ein bekanntes Unternehmen anrufen, das seinen Sitz nachweislich am Ort oder in der Nähe hat. Vorsicht: Viele fragwürdige Anbieter täuschen im Internet falsche Firmenadressen vor.
- Keinen Auftrag ohne vorherige Preisvereinbarung erteilen. Eine Pauschale für die Anfahrt ist nur zulässig, wenn sie vorher vereinbart wurde.
- Vor Ort allenfalls eine Anzahlung unter Vorbehalt leisten. Im Zweifelsfall die Rechnung bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
- Wer sich genötigt fühlt, sollte einen Zeugen dazu holen und notfalls die Polizei rufen. Nötigung ist strafbar. Verbraucher müssen keine Rechnung akzeptieren, die vorher nicht vereinbart war.