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Vorsicht - Telefon- und Internetverträge nicht spontan unterschreiben

Pressemitteilung vom
Aktuell erhält die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Beschwerden zu Internet- und Telefonverträgen, die in Shops von Telekommunikationsunternehmen unterschrieben wurden. Der Grund: Vertragspakete fielen im Nachhinein teurer aus als erwartet.
Frau unterschreibt einen Vertrag in Gegenwart eines Beraters

Aktuell erhält die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Beschwerden zu Internet- und Telefonverträgen, die in Shops von Telekommunikationsunternehmen unterschrieben wurden. Der Grund: Vertragspakete fielen im Nachhinein teurer aus als erwartet. Für Betroffene ist das vor allem deshalb problematisch, weil sie im Shop geschlossene Verträge nicht rückgängig machen können und langfristige Zahlungspflichten eingehen. 
 

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Der lokale Handel genießt einen guten Ruf bei Menschen, die sich vor einem Kauf oder Vertragsschluss gern persönlich beraten lassen. Doch dieses Vertrauen kann zum Problem werden, wie die Erfahrung aus dem Beratungsalltag der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zeigt. 

Teure Pakete statt günstiger Angebote

Verträge für Internet und Telefon sind eine komplexe Angelegenheit. „Vielen Menschen fällt es schwer, die technischen und vertraglichen Details zu verstehen. Sie nutzen die Shops vor Ort, um Beratung und Antworten auf ihre Fragen zu bekommen. Doch dabei geraten sie leicht in Vertragsfallen“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Was sich im Shop vielleicht nach einem günstigen Angebot anhörte, stellt sich im Nachhinein oft als unerwartet teures Vertragspaket heraus. „Es fällt zum Beispiel auf, dass Betroffene für Zusatzleistungen wie zum Beispiel TV-Nutzungspakete unterschrieben haben, die sie eigentlich nicht haben wollten“, so Heidt. „Wir empfehlen deshalb, Vertragsunterlagen immer gründlich durchzulesen und vor der Unterschrift erstmal eine Nacht darüber zu schlafen.“
Wer im Shop einen Vertrag unterschreibt, ist daran gebunden. Für die Betroffenen bedeutet das: Sie müssen die vereinbarten Leistungen über die volle Laufzeit von meist zwei Jahren bezahlen. Anders als bei online oder telefonisch geschlossenen Verträgen gibt es im Shop kein Widerrufsrecht. Zudem ist es fast unmöglich, im Nachhinein zu beweisen, dass man beim Verkaufsgespräch getäuscht wurde.

Absichern gegen untergeschobene Verträge

  • Wer Verträge für Internetanschluss, Telefon oder Mobilfunk im Internet oder am Telefon abschließt, hat in der Regel ein Widerrufsrecht – das heißt, der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich rückgängig gemacht werden. Vorsicht: In Shops vor Ort gilt das nicht.
  • Bei Beratungen im Shop vor Ort sind Verbraucher auf der sicheren Seite, wenn sie nichts unterschreiben. Am besten lässt man sich die gewünschten Verträge mitgeben und prüft vor der Unterschrift in Ruhe alle Details.
  • Zusätzliche Sicherheit gibt das Vier-Augen-Prinzip: Vor der Unterschrift unter einen Vertrag ist es immer ratsam, sich darüber mit jemandem auszutauschen – zum Beispiel mit einer Vertrauensperson aus der Familie oder dem Freundeskreis.

Insgesamt verzeichnen die Verbraucherzentralen auffällig viele Beschwerden über Vodafone. Die Anlässe der Beschwerden reichen von Haustürgeschäften und untergeschobenen Verträgen bis hin zu nicht genehmigten Geldabbuchungen.

Unterstützung für Betroffene

Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Verträgen rund um Internet, Telefon und Mobilfunk bietet die Verbraucherzentrale Unterstützung. Mehr Informationen unter der Servicenummer 0431 / 59 099 40.

junge Frau auf Holzboden sitzend mit Laptop, von oben fotografiert

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