Die aktuellen Werbebriefe von 1N Telecom wirken, als hätten die Empfänger zuvor bei dem Anbieter Interesse an einem Vertragsangebot gezeigt. Viele Betroffene, die sich damit an die VZSH gewandt haben, erinnern sich aber an keinen Kontakt zu dem Unternehmen. 1N Telecom wirbt in den Schreiben für einen Festnetztarif mit kostenfreien Anrufen in die Mobilfunknetze zu einem Pauschalpreis. Empfänger werden aufgefordert, das beigelegte Formular auszufüllen und bis zu einem bestimmten Datum zurückzuschicken.
Vorsicht: Vertrag mit zwei Jahren Mindestlaufzeit
In dem Schreiben enthalten ist auch eine Vertragszusammenfassung mit Angaben über Leistung, Kostenbestandteile und Vertragslaufzeit. „Vorsicht: Wer das unterschriebene Formular zurückschickt, schließt damit einen kostenpflichtigen Vertrag über die genannte Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab“, warnt Kerstin Heidt, Juristin bei der VZSH. Die Kündigungsfrist von einem Monat beginnt erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Mit diesem Vertragsschluss ist die Kündigung des alten Vertrages beim bisherigen Anbieter verbunden. Im Formular weist das Unternehmen ausdrücklich darauf hin. Hier ist Vorsicht geboten: Wer bereits einen Vertrag mit Mindestlaufzeit hat, geht beim Abschluss eines neuen Vertrages das Risiko ein, doppelt zu zahlen. Auch die Übertragung der Rufnummer auf den neuen Anbieter kann zusätzliche Kosten verursachen.
Absichern gegen untergeschobene Verträge
Wer auf diesem Weg einen Vertrag für Internetanschluss, Telefon oder Mobilfunk abschließt, hat in der Regel ein Widerrufsrecht – das heißt, der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden. Der sicherste Weg ist per Einschreiben. Grundsätzlich ist es bei Verträgen wichtig, nie voreilig und unter Zeitdruck zu unterschreiben. Bei jedem Vertragsangebot sollte man sich vor der Unterschrift über Alternativen informieren und im Zweifelsfall fachkundigen Rat einholen, zum Beispiel bei der Beratung der Verbraucherzentrale. Wer unerwünschte Werbepost abstellen will, kann diese zurückschicken und mit der Datenschutzgrundverordnung Druck auf die Absender ausüben. Um den Missbrauch persönlicher Daten für unerlaubte Werbung zu bekämpfen, können Betroffene auch eine Nachricht mit ihrer Beschwerde an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit schicken.
Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Verträgen rund um Internet, Telefon und Mobilfunk bietet die Verbraucherzentrale Unterstützung.
Mehr Informationen unter der Servicenummer 0431 / 59 099 40.