Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Anbieter müssen die Abgabe einer Kündigung auch ohne Anmeldung ermöglichen

Stand:
LG Köln vom 29.07.2022 (33 O 355/22) und
LG Köln vom 02.08.2022 (33 O 362/22)
Off

Telekommunikationsanbieter müssen die Schaltfläche zur Abgabe einer Kündigungserklärung unmittelbar und leicht zugänglich zur Verfügung stellen. Die Seite zur Eingabe der Kündigungsdetails und der Button zur Übermittlung der Kündigung dürfen nicht erst nach der Anmeldung im Kundenportal erreichbar sein.

Die Telekommunikationsanbieter NetCologne und NetAachen leiteten Verbraucher:innen nach anklicken des Kündigungsbuttons auf eine Kunden-Login Seite. Hier sollten sie sich mit ihrer Kundennummer und ihrem Kundenkennwort anmelden. Ohne Anmeldung war eine Übermittlung der Kündigung auf diesem Wege nicht möglich.

Die Verbraucherzentrale NRW hat die NetCologne und NetAachen deswegen abgemahnt. Die Seite zur Eingabe der Kündigungsdetails und der Button zur Abgabe der Kündigungserklärung müssen unmittelbar und leicht zugänglich sein. Die Seiten dürfen nicht erst hinter einem Kundenlogin aufrufbar sein.

Dies bestätigte das LG Köln in beiden Fällen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Das Gericht stellte dabei klar, dass die Abfrage des Kundenkennwortes eine nicht im Gesetz vorgesehene Hürde zur Abgabe einer Kündigungserklärung aufbaue.

Die Abgabe müsse auch durch Angabe von Namen und weiteren gängigen Identifizierungsmerkmalen möglich sein.

Die Beschlüsse sind rechtskräftig.

LG Köln vom 29.07.2022 (33 O 355/22)

LG Köln Beschluss vom 02.08.2022 (33 O 362/22)

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.