Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Anrufe bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung sind wettbewerbswidrig III

Stand:
LG Nürnberg-Fürth vom 23.11.2011 (3 O 10154/10)
Off

Telefonanrufe zu Werbezwecken und ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers sind unzulässig. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die CenturyBiz GmbH entschieden.

Bei den nicht durch die Einwilligung gedeckten Anrufen handele es sich um unzumutbare Belästigung durch unerwünschte Werbung, so das Gericht. An das Vorliegen einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung seien strenge Anforderungen zu stellen, § 7 Absatz 2 Nr. 1 UWG. So muss die Einwilligung für den konkreten Fall erteilt sein und aus der Einwilligungserklärung muss hervorgehen, auf welchen konkreten Fall sie sich bezieht. Für den Verbraucher muss insbesondere klar erkennbar sein, welche Unternehmen für welche Produkte werben dürfen, so die Richter. Auch sei zu berücksichtigen, dass eine einmal erteilte Einwilligung durch Zeitablauf erlöschen könne. Im vorliegenden Fall ging das Gericht davon aus, dass nach 1,5 Jahren die Einwilligung durch Zeitablauf erloschen wäre.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Nürnberg-Fürth vom 23.11.2011 (3 O 10154/10)

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!