Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Gestaltung der 1&1-Webseite erschwerte Verbraucher:innen die Kündigung

Stand:
OLG Koblenz vom 19.09.2024 (2 U 437/23)
LG Koblenz vom 07.03.2023 (11 O 21/22)
Off

Das OLG Koblenz hat in zweiter Instanz die Rechtsansicht der Verbraucherzentrale NRW bestätigt: 1&1 hatte durch die Platzierung eines zusätzlichen Buttons auf ihrer Webseite, der als „Kündigungsassistent“ bezeichnet war, das Kündigen für Verbraucher:innen in unzulässiger Weise erschwert. 

Die Verbraucherzentrale NRW mahnte den Telekommunikationsanbieter daher ab und wurde jetzt vom OLG Koblenz in ihrer Rechtsansicht bestätigt: Die gesetzliche Regelung zum Kündigungsbutton soll es Verbraucher:innen eigentlich leicht machen, Verträge online zu beenden. Nach dem Anklicken eines ersten Buttons sollen sie unkompliziert die zur Identifizierung des Vertrages erforderlichen Daten eingeben und dann über einen zweiten Button die Kündigung absenden können. An dieser Stelle, der sogenannten Bestätigungsseite, platzierte 1&1 jedoch einen zusätzlichen und sehr auffällig gestalteten Button mit der Bezeichnung „Kündigungsassistent“. Unter der Überschrift „Schnell kündigen mit wenigen Klicks. Nutzen Sie unseren Kündigungsassistenten“ wurden die Nutzer:innen zu einem Login in das Kundenkonto geführt. Nach Ansicht des Gerichts erweckt diese Gestaltung beim Durchschnittskunden den Eindruck, er könne die Kündigungserklärung nur über diesen Button abgeben und lenkt damit  von der nachfolgenden „gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit“ ab, die auch ohne Login möglich sein muss.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!