Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Irreführung durch automatische Verlängerung bei Online-Flirtbörse

Stand:
LG Köln vom 19.07.2010 (84 O 162/10)
Off

Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Medusa United Media GmbH nicht blickfangmäßig mit einen 14-tägigen Testzugang werben darf, wenn damit Einschränkungen oder weitere Verpflichtungen verbunden sind.

Die blickfangmäßige Bewerbung des Angebots erwecke, so das Gericht, beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck, er würde bei Annahme des Testangebots keine weiteren Verpflichtungen eingehen, als für den 14-tägigen Testzeitraum einmalig 1,99 Euro zu bezahlen. Tatsächlich verlängerte sich der Vertrag jedoch automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Köln vom 19.07.2010 (84 O 162/10).pdf

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.