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Irreführung durch automatische Verlängerung bei Online-Flirtbörse

Stand:
LG Köln vom 19.07.2010 (84 O 162/10)
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Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Medusa United Media GmbH nicht blickfangmäßig mit einen 14-tägigen Testzugang werben darf, wenn damit Einschränkungen oder weitere Verpflichtungen verbunden sind.

Die blickfangmäßige Bewerbung des Angebots erwecke, so das Gericht, beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck, er würde bei Annahme des Testangebots keine weiteren Verpflichtungen eingehen, als für den 14-tägigen Testzeitraum einmalig 1,99 Euro zu bezahlen. Tatsächlich verlängerte sich der Vertrag jedoch automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Köln vom 19.07.2010 (84 O 162/10).pdf

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.