Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Medusa United Media GmbH nicht blickfangmäßig mit einen 14-tägigen Testzugang werben darf, wenn damit Einschränkungen oder weitere Verpflichtungen verbunden sind.
Die blickfangmäßige Bewerbung des Angebots erwecke, so das Gericht, beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck, er würde bei Annahme des Testangebots keine weiteren Verpflichtungen eingehen, als für den 14-tägigen Testzeitraum einmalig 1,99 Euro zu bezahlen. Tatsächlich verlängerte sich der Vertrag jedoch automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde.
Das Urteil ist rechtskräftig.