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Irreführung durch automatische Verlängerung bei Online-Flirtbörse

Stand:
LG Köln vom 19.07.2010 (84 O 162/10)
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Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Medusa United Media GmbH nicht blickfangmäßig mit einen 14-tägigen Testzugang werben darf, wenn damit Einschränkungen oder weitere Verpflichtungen verbunden sind.

Die blickfangmäßige Bewerbung des Angebots erwecke, so das Gericht, beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck, er würde bei Annahme des Testangebots keine weiteren Verpflichtungen eingehen, als für den 14-tägigen Testzeitraum einmalig 1,99 Euro zu bezahlen. Tatsächlich verlängerte sich der Vertrag jedoch automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Köln vom 19.07.2010 (84 O 162/10).pdf

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.