Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

KG Berlin: Urteil gegen Primacall bei überlanger Vertragslaufzeit

Stand:
KG Berlin vom 22.05.2024 (23 UKl 1/24)
Off

Das KG Berlin hat sich der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 31.03.2022 – 20 U 71/21) angeschlossen und zum Verbot von Vertragsschlüssen, die im Anschluss an Erstlaufzeiten weitere 24 Monate anhängen, positiv geurteilt.

Im Verfahren gegen Primacall hat das KG Berlin die Ansicht der Verbraucherzentrale NRW bestätigt.

Das Gericht stellte fest, dass eine AGB-Klausel, welche eine Vertragsverlängerung von 24 Monaten im laufenden Vertrag vorsieht, gegen § 309 Nr. 9 lit. a BGB i.V.m. § 56 Abs. 1 TKG verstößt. Kern des Urteils ist die Auslegung des Wortlauts „anfängliche Mindestvertragslaufzeit“ aus § 56 Abs. 1 TKG. Unter anfänglicher Vertragslaufzeit ist nach Ansicht des Gerichts nicht nur die im Erstvertrag festgesetzte Mindestvertragslaufzeit zu verstehen, sondern auch Vertragsverlängerungen. Sinn und Zweck der Regelung sei es insbesondere, den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt nicht durch übermäßig lange Laufzeiten und daraus folgende Kundenbindungen zu beeinträchtigen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Primacall GmbH am 24.05.2024 Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hat.

Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.