Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

eBay haftet für Verstöße gegen Informationspflichten bei eigenen Marketingmaßnahmen

Stand:
LG Köln vom 03.04.2014 (31 O 608/12)
Off

Marktplatzbetreiber haften bei eigenen Marketingmaßnahmen zu Produkten von Händlern für fehlende Pflichtinformationen nach den Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung. Die bloße Verlinkung auf Seiten der Händler, auf denen die Pflichtinformation vorhanden ist, genügt den gesetzlichen Vorgaben nicht. Dies hat das Landgericht Köln nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen eBay entschieden.

Marktplatzbetreiber sind zwar nicht Normadressaten der Kennzeichnungsvorschriften, weil sie selbst keine Händler sind. Für die fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse (EEK) bei eigenen Marketingsmaßnahmen wie z.B. Onlinebanner und "Empfehlungen" haften sie aber dennoch aufgrund des eigenen Tätigwerdens, des Eigeninteresses und der eigenen Gestaltungsmöglichkeit bei diesen Marketingmaßnahmen. Das LG Köln hat damit der Standardargumentation der Marktplatzbetreiber eine Absage erteilt, wonach eine Haftung mangels Händlereigenschaft grundsätzlich ausscheide.

Das LG Köln qualifizierte auch die bloße Verlinkung auf andere Seiten, auf denen die EEK zu finden ist, als nicht ausreichend. Weder das Werbebanner auf einer externen Internetseite noch die "Empfehlungen" auf eigenen Seiten enthielten einen konkreten Hinweis darauf, dass die Pflichtangabe zur EEK auf der verlinkten Seite zu finden ist. Das LG Köln folgt damit einer Entscheidung des OLG Köln in einem Verfahren gegen Amazon mit einem vergleichbaren Streitgegenstand. Beide Gerichte weisen auf den eindeutigen Wortlaut ("bei jeder Werbung") und den Normzweck hin: der Verbraucher soll schon bei der Werbung auf einen Blick den angegebenen Preis sowie die EEK erfassen können. Verbraucher wären ansonsten gezwungen, weitere Seiten aufzurufen, um zu schauen, ob es ein energieeffizientes Gerät ist.

Das Gericht verneinte dagegen die Verantwortlichkeit von eBay für fehlende Pflichtinformationen bei Geräten unter der Rubrik "zuletzt aufgerufen".

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Köln vom 03_04_2014 (31 O 608/12).pdf

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.