Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Gericht untersagt "immergrün" Abschlagserhöhungen und Lieferstopps

Stand:
LG Köln vom 08.12.2021 (33 O 226/21)
Off

Auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Köln dem Leverkusener Strom- und Gasanbieter „Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (REG)" per einstweiliger Verfügung die Erhöhung von Abschlagszahlungen sowie Belieferungsstopps für Strom- und Gaskund:innen der Marke „immergrün“ untersagt.

Abschlagserhöhungen für Strom und Gas zu erhöhen, ohne den  Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes zu berücksichtigen, ist offensichtlich unzulässig, wenn vorher die Preise nicht wirksam erhöht worden sind.

Der Leverkusener Energieversorger hatte darüber hinaus Rückfragen von Kund:innen zu den angekündigten Abschlagserhöhungen in eine Kündigung umgedeutet und den Belieferungsstopp angekündigt. In vielen Fällen wurde die Belieferung bereits tatsächlich eingestellt. Das LG Köln bestätigte die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass Kund:innen durch REG ein Gestaltungsrecht „angehängt“ wird, dass diese erkennbar nicht ausgeübt haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Köln vom 08.12.2021 (33 O 226/21)

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.