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Irreführende Werbeaussagen zum Kauf und Bau von Photovoltaikanlagen

Stand:
LG Dortmund vom 15.03.2012 (6 O 107/12)
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Gegen die REW Solartechnik GmbH hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beim Landgericht Dortmund eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Unternehmen warb für Photovoltaikanlagen.

Dabei wurden Photovoltaikanlagen in unzulässiger Weise als baugenehmigungsfrei beworben. Des weiteren warb die Firma mit massiven Förderungen seitens der Bundesregierung, die so nicht existieren.

Auch das Werbeversprechung, unabhängig von steigenden Strompreisen zu sein, war angesichts einer geplanten Einspeisung von 100 % in das Stromnetz, wahrheitswidrig und dazu geeignet, Verbraucher:innen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einer Kaufentscheidung zu bewegen.

LG Dortmund vom 15_03_2012 (6 O 107/12).pdf

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.