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Das Landesgericht (LG) Düsseldorf hat den Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Aufspaltung der Strom- und Gasgrundversorgung in Bestands- und Neukundentarife zurückgewiesen.
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Das Landesgericht (LG) Düsseldorf hat den Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Aufspaltung der Strom- und Gasgrundversorgung in Bestands- und Neukundentarife zurückgewiesen.