Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

OLG Köln: Keine Unzulässigkeit der Preisspaltung in der Grundversorgung

Stand:
OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2022 (6 W 10/22)
LG Köln, Beschluss vom 08.02.2022 (31 O 14/22)
Off

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat den Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Aufspaltung der Strom- und Gasgrundversorgung in Bestands- und Neukundentarife zurückgewiesen.

Zwar schreibe § 36 Abs. 1 EnWG im Grundsatz eine Gleichpreisigkeit im Bereich der Grundversorgung von Haushaltskunden vor, weil hier das Wettbewerbsprinzip in Anbetracht der Versorgungspflicht nach § 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG nicht greife. Auch gelte dieser Grundsatz im Bereich der Ersatzversorgung, § 38 Abs. 1 S. 2 und 3 EnWG. Die streitgegenständliche Preisspaltung innerhalb des Grundversorgungs- bzw. Ersatzversorgungstarifs der Antragsgegnerin verstoße jedoch nicht gegen §§ 36 Abs. 1 S. 1, 38 Abs. 1 EnWG.

Entgegen der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW spreche der Wortlaut des § 36 Abs. 1 S. 1 EnWG nicht für die Unzulässigkeit der streitgegenständlichen Preisdifferenzierung. Auch die EU-rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus der Richtlinie (EU) 2019/944, die in Art. 27 Abs. 1 fordert, „dass alle Haushaltskunden das Recht auf Versorgung mit Elektrizität einer bestimmten Qualität zu wettbewerbsfähigen, leicht und eindeutig vergleichbaren, transparenten und diskriminierungsfreien Preisen haben“, stünde einer Aufspaltung nicht entgegen.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

OLG Köln vom 02.03.2022 (6 W 10/22) - Beschluss

Beschluss des LG Köln vom 08.02.2022 (31 O 14/22)

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Grafik zu Abogebühren trotz Kündigung bei AlleAktien

Trotz Kündigung: AlleAktien zieht weiterhin Geld ein

Verbraucher:innen berichten, dass das Aktienanalyse-Unternehmen AlleAktien teilweise Gebühren für nie abgeschlossene oder längst gekündigte Premium-Mitgliedschaften einziehe. Das können Betroffene tun.