Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Strompreiserhöhung: Kostenbestandteile einzeln gegenüberstellen

Stand:
BGH vom 21.12.2022 (VIII ZR 199/20)
OLG Köln vom 26.06.2020 (6 U 304/19)
LG Köln vom 26.11.2019 (31 O 329/18)
Off

Der Bundesgerichtshof hat die Pflicht zur Gegenüberstellung aller Bestandteile, die nach dem Vertrag Bestandteil des zu zahlenden Strompreises sind, bestätigt.

Die Aufführung der einzelnen Preisbestandteile ist wichtig, damit Verbraucher:innen nachvollziehen können, welche Änderung zu einer Erhöhung geführt hat und welche Rechte sie deswegen haben. So kann unter Umständen ein Anbieterwechsel sinnvoll sein, wenn die Preisänderung auf einem vom Energieversorger beeinflussbaren Preisbestandteil beruht.

Auch das Recht auf eine Sonderkündigung kann überprüft werden oder ob gegen die Preiserhöhung vorgegangen werden kann. Die Pflicht zur Gegenüberstellung gilt auch unter dem aktuellen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG 2021), das heißt auch für alle zukünftigen Preisänderungsschreiben.

BGH vom 21.12.2022 (VIII ZR 199/20)

Urteil OLG Köln vom 26.06.2020 (6 U 304/19)

LG Köln vom 26.11.2019 (31 O 329/18)

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!