Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Entgelt für Erteilung der Löschungsbewilligung unzulässig

Stand:
OLG Köln vom 28.02.2001 (13 U 95/00)
LG Köln vom 23.02.2000 (26 O 77/99)

Das Oberlandesgericht Köln hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Deutsche Postbank AG (vormals: DSL-Bank) kein Entgelt für die Erteilung einer Löschungsbewilligung ...

OLG Köln vom 28.02.2001 (13 U 95/00), LG Köln vom 23.02.2000 (26 O 77/99)

Off

Das Oberlandesgericht Köln hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) entschieden, dass die Deutsche Postbank AG (vormals: DSL-Bank) kein Entgelt für die Erteilung einer Löschungsbewilligung verlangen kann.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die Allgemeine Geschäftsbedingung der Postbank Kunden unangemessen benachteiligt und daher unwirksam sei. Die Klausel sei als Preisnebenabrede zu qualifizieren und daher kontrollfähig. Sie verstoße gegen den Grundsatz, dass der Vertragspartner seine gesetzlichen Verpflichtung zu erfüllen habe. Ein Anspruch auf Kostenerstattunmg bestehe nur in den im Gesetz vorgesehenen Fällen, zu denen die Erteilung einer Löschungsbewilligung nicht zähle, so die Richter.

OLG Köln vom 28.02.2001 (13 U 95/00)

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.