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Versäumnisurteil wegen fehlender Informationen im Fernabsatz

Stand:
Landgericht Regensburg, Versäumnisurteil vom 05.10.2023 (Az. 2 HK O 1360/23)

Fehlende Informationen beim Abschluss von entgeltpflichtigen Abonnementsverträgen. Keine Klarstellung wie sichergestellt wird, dass es sich bei den veröffentlichten Kundenbewertungen, um authentische Kundenbewertungen handelt.
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Die Klägerin wendete sich dagegen, dass die Jakob Management CH GmbH im Zusammenhang mit dem Anbieten von entgeltpflichtigen Finanzinformationen Verbraucher in die Irre führt und zwingende gesetzliche Transparenzvorgaben nicht einhält.

  • Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nach erfolgloser Abmahnung Klage beim Landgericht Regensburg eingereicht. Das Landgericht Regensburg hat ohne mündliche Verhandlung antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.
  • Mit dem Urteil wurde der Anbieterin unter anderem die falsche Beschriftung eines Bestellbuttons im Zusammenhang mit dem Abschluss von entgeltpflichtigen Abonnementsverträgen untersagt. Weiter wurde die Beklagte verurteilt wegen eines fehlerhaften Impressums sowie fehlender Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der entgeltpflichtigen Dienstleistung unmittelbar vor Abgabe der Bestellerklärung. Antragsgemäß wurde der Beklagten weiter untersagt Kundenbewertungen zu veröffentlichen, die per Zufall ausgewählt wurden, ohne hinreichend transparent zu erläutern, wie sichergestellt wird, dass es sich bei den Kundenbewertungen tatsächlich um solche handelt, die von eigenen Kunden abgegeben werden.

Zum Volltext der Entscheidung

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
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Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.