Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

In einem geschäftlichen Online-Auftritt eines Dienstleisters ist ein Impressum vorzuhalten

Stand:
LG Berlin, Versäumnisurteil vom 28.09.2023 (Az. 91 O 72/23)

Eine Anbieterin von Dienstleistungen wie Haartransplantationen, Chirurgie muss ein Impressum vorhalten, das den gesetzlichen Vorgaben genügt.
Off

Die LIVA Praxis für Haartransplantation, ästhetische und plastische Chirurgie GmbH hat als gewerbliche Anbieterin im online-Auftritt ein Impressum vorzuhalten, das den gesetzlichen Ansprüchen genügt. Im Impressum ist der Name und die Anschrift des Unternehmens, unter denen das Unternehmen niedergelassen ist, anzugeben. Bei einer juristischen Person wie einer GmbH ist die Rechtsform anzugeben, der Name des Vertretungsberechtigten und das Handelsregister in dem die GmbH eingetragen ist.

Weil die Anbieterin nach der Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Das Landgericht hat ohne mündliche Verhandlung antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.