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In einem geschäftlichen Online-Auftritt eines Dienstleisters ist ein Impressum vorzuhalten

Stand:
LG Berlin, Versäumnisurteil vom 28.09.2023 (Az. 91 O 72/23)

Eine Anbieterin von Dienstleistungen wie Haartransplantationen, Chirurgie muss ein Impressum vorhalten, das den gesetzlichen Vorgaben genügt.
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Die LIVA Praxis für Haartransplantation, ästhetische und plastische Chirurgie GmbH hat als gewerbliche Anbieterin im online-Auftritt ein Impressum vorzuhalten, das den gesetzlichen Ansprüchen genügt. Im Impressum ist der Name und die Anschrift des Unternehmens, unter denen das Unternehmen niedergelassen ist, anzugeben. Bei einer juristischen Person wie einer GmbH ist die Rechtsform anzugeben, der Name des Vertretungsberechtigten und das Handelsregister in dem die GmbH eingetragen ist.

Weil die Anbieterin nach der Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Das Landgericht hat ohne mündliche Verhandlung antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung

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Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.