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Unzulässige Werbeversprechen für Histaminabbau durch Daosin

Stand:
LG Frankfurt am Main vom 21.12.2022 (3-12 O 28/22)
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Die Verbraucherzentrale NRW ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main erfolgreich gegen das Werbeversprechen „DAOSiN® Tabletten unterstützen den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins“ der STADA Arzneimittel AG vorgegangen.

Gegenstand des Klageverfahrens waren unzulässige Health Claims für das Nahrungsergänzungsmittel „DAOSiN® Tabletten“, die der Hersteller STADA mit der Aussage beworben hat, dass die Tabletten „den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins unterstützen“.

Nachdem der Hersteller außergerichtlich keine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, wurde im Klageverfahren geklärt, ob es sich um eine gesundheitsbezogene oder rein technische Angabe handelt. Das Landgericht Frankfurt am Main nahm eine gesundheitsbezogene Angabe und damit nach Art. 10 der Health Claims Verordnung unzulässige Werbeaussage an, da „der menschliche Darm kein Reagenzglas ist, in dem sich irgendeine Reaktion losgelöst vom Körper vollzieht“.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Frankfurt am Main vom 21.12.2022 (3-12 O 28/22)

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Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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