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Zahnschienen-Anbieter darf nicht mehr mit „Perfektem Lächeln“ werben

Stand:
LG Berlin vom 25.04.2022 (52 O 224/21)
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In mehreren Punkten ging die Verbraucherzentrale NRW gerichtlich gegen Werbeaussagen des bekannten Anbieters transparenter Zahnschienen, „DrSmile“, vor.

Hinter DrSmile steht das Berliner Unternehmen Urban Technology GmbH, das sogenannte „Aligner“ im Internet anbietet. Das Unternehmen hatte die transparenten Zahnschienen auf seiner Internetseite unter anderem mit der Werbeaussage „Dein perfektes Lächeln“ beworben.

Bei der Darstellung von Kundenbewertungen auf der Webseite wurden zudem negative Bewertungen (ein oder zwei Sterne) ausgeblendet. Außerdem hat DrSmile mit einem Siegel des TÜV Saarland geworben, so dass der Eindruck entstand, der TÜV habe die Zahnbehandlungen geprüft. Tatsächlich wurde das Siegel aber für das geprüfte Onlineportal vergeben.

Alle drei Punkte sind unzulässig, wie das Landgericht Berlin auf die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale NRW mit Urteil vom 25. April 2022 entschied.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.