Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Irreführende Werbung eines Fitnessstudios durch den Slogan: "Alles inklusive für € 19,90 pro Monat"

Stand:
LG Münster vom 24.04.2012 (025 O 1/12)
Off

Die Werbung eines Fitnessstudios mit "Alles inklusive für € 19,95 pro Monat" ist irreführend, wenn für die Verbraucher über diesen Betrag hinaus weitere Kosten anfallen und dies aus der Werbung nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Das hat das Landgericht Münster nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die A.I. Fitness GmbH entschieden.

Das Gericht teilte somit die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, nach der auch der vorhandene Sternchenhinweis, welcher auf die zusätzlichen Kosten für Karten- und Servicegebühren hinwies, die Irreführung nicht beseitige. Derartige Sternchenhinweise sind zwar grundsätzlich zulässig, jedoch müssen sie für die angesprochenen Verbraucher auf den ersten Blick erkennbar sein. Dies verneinte das Landgericht Münster im vorliegenden Fall. Hier befand sich der Sternchenhinweis als sehr klein gedruckter Text senkrecht am Seitenrand der Werbung und war insofern kaum wahrnehmbar.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Münster vom 24.04.2012 (025 O 1/12).pdf

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.