Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Rechtswidrige Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 28.09.2023 (Az. 53 O 52/23)

Die von der Verbraucherzentrale beanstandeten Klauseln sind rechtswidrig. Drei der beanstandeten Klauseln befanden sich in einem Kundenvertrag, die weiteren rechtswidrigen Klauseln wurden im Internet in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ vorgehalten.
Off

Die Top Fin 7 GmbH aus der Schweiz hat im Rahmen ihres Internetauftrittes und im Rahmen eines Kundenvertrages verschiedene Klauseln verwendet, die von der Verbraucherzentrale als rechtswidrig beanstandet wurden. Die Klauseln hielten einer rechtlichen Inhaltskontrolle, die nach deutschem Recht vorzunehmen war, da sich die Beklagte an Verbraucher aus Deutschland wandte, nicht stand.

  • Weil die Top Fin 7 GmbH nach der Abmahnung keine UE abgegeben hat, haben wir Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Das Landgericht hat am 28.09.2023 ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil erlassen.
  • Mit dem Versäumnisurteil wurde der Beklagten untersagt rechtswidrige Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages (ohne Rechtsberatung) zur sukzessiven Regulierung von Verbindlichkeiten/Schulden im Fernabsatz zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen.

Zum Volltext der Entscheidung

Versäumnisurteil des LG Stuttgart vom 28.09.2023 (Az. 53 O 52/23)

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.