Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Telefonvertrag - Irreführung durch Zusendung von Verträgen ohne vorherigen Vertragsschluss

Stand:
Hanseatisches OLG vom 17.02.2010 (5 U 206/08)
LG Hamburg vom 19.08.2008 (407 O 249/07)
Off

Es handelt sich um eine wettbewerbsrechtliche Irreführung, wenn Verbrauchern ein Schreiben mit der Bestätigung eines angeblichen Vertragsschlusses zugesendet wird, obwohl tatsächlich kein Vertrag geschlossen wurde. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die freenet AG entschieden.

Das Oberlandesgericht hat dabei angenommen, dass im vorliegenden Fall die Bestätigung eines angeblichen Vertragsschlusses über Telekommunikationsdienstleistungen eine irreführende Werbung darstellt, da beim so angeschriebenen Verbraucher der unzutreffende Eindruck erweckt werde, er habe sich gegenüber dem Telekommunikationsanbieter rechtlich verpflichtet. Dies gelte sowohl nach der alten als auch der neuen Fassung des UWG.

Werden später weitere Verletzungsfälle seitens der Klägerin eingebracht, so seien diese als Klageänderungen in Form von Klageerweiterungen zu sehen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Hamburg vom 17.02.2010 (5 U 206/08).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.