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Der Medienkompetenzkoffer

Stand:
Bildungsmaterial für Grundschulkinder der dritten und vierten Klasse. Hier finden Sie alle Materialien aus dem Medienkompetenzkoffer.
Ein Stativ mit Greenscreen, ein Kuscheltier und der gelbe auf der Seite liegende Medienkompenzkoffer

Der Koffer zum Thema Medienkompetenz ist im Rahmen einer Kooperation mit der Europa-Universität Flensburg entstanden. Die Konzeption und Erprobung erfolgte durch Studierende des Fachbereiches Sachunterricht. Der Koffer umfasst zahlreiche Kopiervorlagen, ergänzende Spiele, Modelle, Bücher und wissenschaftliche Informationen für Lehrkräfte, die optimal in einer Unterrichtseinheit zum Thema eingesetzt werden können. Konzipiert wurde der Koffer für Lernende der Klassenstufen 3 und 4. Weitere Informationen können Sie dem nachstehenden Video entnehmen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wünscht viel Spaß!

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Video: „Der Medienkompetenzkoffer: Umgang mit Medien spielerisch vermitteln“ – Erst wenn Sie auf „Inhalte anzeigen“ klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie deren Hinweise zur Datenverarbeitung.

Zielgruppe: Grundschule

Themengebiet: Medien und digitale Welt

Kosten: Für unsere Bildungsangebote nehmen wir in der Regel kein Entgelt. Bitte sprechen Sie uns an.

Material:

 

Sie haben Interesse am Kompetenzkoffer oder einer handlicheren Rucksackvariante? Kontaktieren Sie uns: Der Medienkompetenzkoffer kann in der Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale Kiel und der EULE der Europa-Universität Flensburg ausgeliehen werden.  Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an bildung@vzsh.de.

 

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.