Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Einwilligungserklärung zur Weitergabe personenbezogener Daten

Mit Ihrer Einwilligung zur Datenweitergabe leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung von Missständen im Verbraucherschutz.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Um den Verbraucherschutz zu verbessern, arbeiten wir eng mit anderen Verbraucherzentralen und dem vzbv im Rahmen der "Marktwächter" zusammen.
  • Wir geben Daten an diese nur ohne Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mailadressen weiter.
  • In wenigen Fällen kann es sinnvoll sein, auch persönliche Daten weiterzugeben, damit wir beispielsweise Rechtsverstöße verfolgen können.
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Um den Verbraucherschutz zu verbessern, arbeiten wir eng mit den anderen Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) im Netzwerk der „Marktwächter“ zusammen. Wir betreiben Frühwarnnetzwerke, um Missstände frühzeitig zu erkennen, führen gemeinsame Marktuntersuchungen zu Verbraucherproblemen durch und tauschen dabei unsere Erkenntnisse aus. Die Weitergabe von Angaben erfolgt dabei grundsätzlich ohne Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mailadressen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzinformation.

In wenigen Fällen ist es sinnvoll, dass die für eine Untersuchung bzw. für ein Frühwarnnetzwerk zuständige Verbraucherzentrale oder der vzbv auf Basis der von Ihnen freigegebenen Unterlagen direkt mit Ihnen Kontakt aufnimmt. Zudem kann es notwendig sein, Daten an eine Aufsichtsbehörde (etwa an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder an die Bundesnetzagentur) weiterzugeben, damit diese gegen Rechtsverstöße vorgeht. Die Verwendung kann auch dem Zweck dienen, Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften durch geeignete Maßnahmen wie Abmahnungen oder Klagen zu verfolgen. Ihre Daten werden nur weitergegeben, wenn Sie damit einverstanden sind. Mit Ihrer Einwilligung unterstützen Sie unsere Arbeit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung von Missständen im Verbraucherschutz.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.