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Einwilligungserklärung zur Weitergabe personenbezogener Daten

Mit Ihrer Einwilligung zur Datenweitergabe leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung von Missständen im Verbraucherschutz.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Um den Verbraucherschutz zu verbessern, arbeiten wir eng mit anderen Verbraucherzentralen und dem vzbv im Rahmen der "Marktwächter" zusammen.
  • Wir geben Daten an diese nur ohne Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mailadressen weiter.
  • In wenigen Fällen kann es sinnvoll sein, auch persönliche Daten weiterzugeben, damit wir beispielsweise Rechtsverstöße verfolgen können.
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Um den Verbraucherschutz zu verbessern, arbeiten wir eng mit den anderen Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) im Netzwerk der „Marktwächter“ zusammen. Wir betreiben Frühwarnnetzwerke, um Missstände frühzeitig zu erkennen, führen gemeinsame Marktuntersuchungen zu Verbraucherproblemen durch und tauschen dabei unsere Erkenntnisse aus. Die Weitergabe von Angaben erfolgt dabei grundsätzlich ohne Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mailadressen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzinformation.

In wenigen Fällen ist es sinnvoll, dass die für eine Untersuchung bzw. für ein Frühwarnnetzwerk zuständige Verbraucherzentrale oder der vzbv auf Basis der von Ihnen freigegebenen Unterlagen direkt mit Ihnen Kontakt aufnimmt. Zudem kann es notwendig sein, Daten an eine Aufsichtsbehörde (etwa an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder an die Bundesnetzagentur) weiterzugeben, damit diese gegen Rechtsverstöße vorgeht. Die Verwendung kann auch dem Zweck dienen, Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften durch geeignete Maßnahmen wie Abmahnungen oder Klagen zu verfolgen. Ihre Daten werden nur weitergegeben, wenn Sie damit einverstanden sind. Mit Ihrer Einwilligung unterstützen Sie unsere Arbeit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung von Missständen im Verbraucherschutz.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.