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Fast Fashion und Influencermarketing: Workshop mit Expert:innen

Stand:
Buchen Sie in Nordrhein-Westfalen unseren Workshop für Schüler:innen ab Klassenstufe 9. Im Mittelpunkt stehen die große Bedeutung und gleichzeitig die Entwertung von Kleidung sowie die Marketingstrategien der Fast Fashion Industrie. Abschließend erarbeiten die jungen Menschen Handlungsstrategien.
Junge Frau beim Shopping
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  • Zielgruppe: ab Klasse 9 Sek. I, Sek. II und Berufsschule, keine Vorkenntnisse erforderlich
  • Zeitlicher Umfang: in der Regel 90 Minuten
  • Themengebiete: Allgemeiner und nachhaltiger Konsum, Medien und digitale Welt, Wünsche und Bedürfnisse, Influencermarketing, Konsum am Beispiel von Kleidung
  • Kosten: kostenfrei
  • Kontakt: Sie möchten den Workshop zum Thema „Fast Fashion“ buchen? Schreiben Sie uns gerne eine Mail an durchblick@verbraucherzentrale.nrw.
Beschreibung

In unserem Workshop geht es um den Wert von Kleidung für junge Menschen. Die Schüler:innen gehen der Frage nach, was Fast Fashion bedeutet und welche Rolle sie selbst in diesem Zusammenhang spielen. Mit Hilfe von Think-Pair-Share-Gruppenarbeiten, kurzen Filmanalysen und Diskussionen erarbeiten sie ein Verständnis verschiedener Marketing-Strategien, wie die Zusammenarbeit mit Influencer:innen, um sie zum Kauf von Kleidung zu beeinflussen. Ziel ist es, dass die Schüler:innen sich kritisch mit Fast-Fashion auseinandersetzen und konkrete Handlungsstrategien miteinander diskutieren.

Lernziele

Die Schüler:innen…

  • benennen durch die Reflexion der eigenen Beziehung zu Kleidung die persönliche und emotionale Bedeutung von Kleidung.
  • beschreiben ihre Rolle als Verbraucher:innen im Kontext von Marketingstrategien der Fast-Fashion Industrie.
  • erklären wie u.a. Influencermarketing funktioniert.
  • entwickeln auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse Handlungsoptionen, um ihren alltäglichen Kleidungskonsum nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten.
Formatbeschreibung und Hinweise zur Umsetzung

Zur Durchführung wird Folgendes benötigt:

  • Endgeräte für alle Teilnehmenden (Handy oder Tablets), Internetverbindung
  • Tafel/Whiteboard
  • Präsentationsfläche für einen Kurzfilm

Der Workshop findet in Ihrer Schule oder außerschulisch in Ihrer Einrichtung/ Organisation statt. Unsere Expert:innen kommen zu Ihnen und führen unter Ihrer Aufsicht den Workshop durch.

Fächerbezug/Kompetenzdimension
  • Fächeranbindung: fächerübergreifend, insbesondere Sozial-und Gesellschaftswissenschaften
  • Für die in Nordrhein-Westfalen gültigen Rahmenvorgabe "Verbraucherbildung in Schule in der Primarstufe und Sekundarstufe I" leisten die Bildungsangebote der Verbraucherzentrale NRW einen Beitrag zur konkreten Umsetzung im Unterricht.
  • Die Bildungsangebote der Verbraucherzentrale NRW fördern die (frühzeitige) Vermittlung von Verbraucherbildung als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherkompetenzen. Sie ermöglichen im Sinne einer Bildung für nachhaltigen Entwicklung (BNE) Heranwachsenden,
    • das eigene Verhalten zu reflektieren,
    • Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen,
    • eigene Handlungsspielräume zu erkennen und Handlungskompetenz zu erwerben,
    • die ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen abzuschätzen und
    • verantwortungsvolle, nachhaltige Entscheidungen treffen zu können. 

Mit ihren Bildungsangeboten leistet die Verbraucherzentrale NRW einen Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDG), insbesondere von SDG 4 "Hochwertige Bildung". 

Dieses Angebot unterstützt die Umsetzung des Ziels 12: „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“.

Logo SDG 4 „Hochwertige Bildung“Logo SGD 12 "nachhaltiger Konsum"

Hinweise zur Nachbereitung
Fördermittelgeber/ Kooperationspartner

Logo

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.