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Kündigungsbutton nicht gefunden? So muss die Online-Kündigung aussehen

Ein Kündigungsbutton wird geklickt
Kündigungsbutton nicht gefunden? So muss die Online-Kündigung aussehen
Seit Juli 2022 müssen Unternehmen eine Kündigung für sogenannte Dauerschuldverhältnisse (Verträge mit einer längeren Laufzeit) auch online ermöglichen. In vielen Fällen wird das aber noch nicht umgesetzt. Lesen Sie hier mehr zu Kündigungsbuttons und wie sie eigentlich umgesetzt werden sollten.

 

~3.000

untersuchte Webseiten

42 %

mit gesetzeskonformer Umsetzung des Kündigungsbuttons

58 %

ohne gesetzeskonforme Umsetzung des Kündigungsbuttons

Auch ein Jahr nach seiner Einführung fehlt bei der Mehrheit der untersuchten Webseiten eine gesetzeskonforme Umsetzung des Kündigungsbuttons. Mehr als die Hälfte der untersuchten Anbieter verwendet auf Ihren Webseiten teils immer noch keine Kündigungsbuttons oder solche, die nur schwer auffindbar sind. Bei einigen Seiten wichen Beschriftungen von der vorgegebenen Formulierung ab, bei anderen musste man sich erst durch mehrere Unterseiten klicken, um den Button zu finden. Auch auf der gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungsseite fanden die Verbraucherzentralen Verstöße.

Im Juni 2023 untersuchte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wiederholt branchenübergreifend Webseiten darauf, ob sie die Online-Kündigung rechtskonform anbieten. Die erste Überprüfung der Webseiten fand am 2. November 2022 statt. Im Vergleich zur Erhebung aus November 2022 hat sich die Zahl der Webseiten mit Kündigungsbutton bei der aktuellen Überprüfung um 14 Prozentpunkte erhöht (von 28 auf 42 Prozent).

Wichtig!

Der Kündigungsbutton gilt nicht in Bezug auf Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, oder für  Verträge über Finanzdienstleistungen. Unter Finanzdienstleistungen fallen auch Versicherungen.

Wann ist ein Kündigungsbutton falsch umgesetzt?

Wie ein Kündigungsbutton umgesetzt werden muss, ist seit Juli 2022 klar definiert. Ist beispielsweise keine Schaltfläche für die Kündigung zu finden, ist die Online-Kündigung nicht rechtskonform umgesetzt. Auch Umsetzungen, die nicht eindeutig sind, sind unzulässig.

 

Beispiel 1: Kündigungsbutton versteckt oder nicht vorhanden

Unzulässiger Kündigungsbutton: versteckt

Unzulässiger Kündigungsbutton: versteckt

Am offensichtlichsten setzen Webseiten die Online Kündigung falsch um, wenn gar kein Kündigungsbutton angeboten wird. Stattdessen sollen Sie die Unternehmen per E-Mail oder Post kontaktieren, um Ihren Vertrag zu kündigen.

Aber auch, wenn Sie den Button auf der Seite nur schwer finden können und sich durch viele Seiten klicken müssen, um zur Kündigung zu gelangen, ist dies unzulässig.

 

Beispiel 2: Kündigungsbutton führt nicht zur Bestätigungsseite

Unzulässiger Kündigungsbutton: führt nicht zur Bestätigungsseite

Klicken Sie auf die Schaltfläche zur Kündigung, sollte Ihnen eigentlich eine Bestätigungsseite angezeigt werden, auf der Sie alle vertragsrelevanten Daten inklusive dem Kündigungswunsch eingeben können.

Bei einigen Webseiten ist das derzeit noch nicht der Fall. Sie gelangen stattdessen zurück zum Log-In-Bereich oder auf eine andere Unterseite.

Auch wenn die Bestätigungsseite unvollständig ist – Sie dort also nicht alle Informationen eingeben können – liegt ein Verstoß vor.

Unzulässiger Kündigungsbutton: führt nicht zur Bestätigungsseite

 

Beispiel 3: Beschriftung des Bestätigungsbuttons nicht eindeutig

Unzulässiger Kündigungsbutton: Bestätigungsbutton nicht eindeutig

Unzulässiger Kündigungsbutton: uneindeutige Beschriftung

Auch die Beschriftung des Bestätigungsbuttons muss per Gesetz eindeutig sein.

Wollen Sie Ihre Kündigung abschicken und auf dem Button steht „senden“ oder „abschicken“, hat das Unternehmen die Online-Kündigung nicht korrekt umgesetzt.

Sie sollten eine eindeutige Formulierung wie „jetzt kündigen“ auf dem Button sehen können.

Was passiert beim Verstoß gegen die Umsetzung?

Wird der Kündigungsbutton falsch umgesetzt, können Verbraucher:innen ihren Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 312 k Absatz 6 Satz 1 BGB).

Übrigens: Der Kündigungsbutton gilt auch für Verträge, die vor dem Stichtag 1. Juli 2022 abgeschlossen worden sind (Art. 229 § 60 Satz 3 EGBGB).

Wie sollte die Online-Kündigung aussehen?

Wird die Online-Kündigung rechtskonform umgesetzt, müssen Sie zum Kündigen vier Schritte durchlaufen.

Kündigungsschaltfläche klicken

Schritt 1

Kündigungsschaltfläche klicken

Der Kündigungsbutton muss leicht zu finden sein, und sollte deutlich darauf hinweisen, dass mit dem Klick der Kündigungsvorgang eingeleitet wird.

Deutliche Formulierungen sind beispielsweise: „Verträge hier kündigen“ oder „Kündigung des Vertrages starten“

Außerdem muss der Kündigungsbutton ständig verfügbar sein. Verbraucher:innen müssen somit jederzeit und ohne sich zunächst auf der Website anmelden zu müssen auf die Schaltfläche zugreifen können.

zusammenfassung der Kündigung

Schritt 2

Zusammenfassung der Kündigung

Nachdem Sie den Kündigungsprozess gestartet haben, sollte Ihnen eine Eingabemaske angezeigt werden. Darin sollten Sie unter anderem Informationen eingeben können zu:

  • Kündigungswunsch und gegebenenfalls –grund
  • Bezeichnung Ihres Vertrages
  • Ende des Vertragsverhältnisses

Hier muss auch die „Bestätigungsschaltfläche“ vorhanden sein.

Bestätigungsschaltfläche bei der Online-Kündigung

Schritt 3

Bestätigungsschaltfläche

Der Bestätigungsbutton muss deutlich erkennbar sein und, genauso wie bei der Kündigungsschaltfläche, muss die Beschriftung eindeutig sein: beispielsweise „Jetzt kündigen“.

Mit dem Klick auf diesen Button kündigen Sie den Vertrag rechtskräftig.

Kündigungsbestätigung per E-Mail

Schritt 4

Kündigungsbestätigung

Sofort nachdem Sie den Vertrag gekündigt haben, muss das Unternehmen Ihnen eine Kündigungsbestätigung auf elektronischem Wege zukommen lassen.

Das ist in der Regel eine E-Mail an eine von Ihnen hinterlegte Adresse.

 

Wichtig!

Der Kündigungsbutton gilt nicht in Bezug auf Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, oder für  Verträge über Finanzdienstleistungen. Unter Finanzdienstleistungen fallen auch Versicherungen.

 

Die Grafiken auf dieser Seite sind im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV