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Kostenfallen bei Smartphones vermeiden: Darauf sollten Sie achten

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Telefonieren, fotografieren, navigieren, Musik hören, Serien gucken, chatten: Mit dem Smartphone können Sie vieles erledigen. Doch mit ein paar Klicks können Sie auch in Kostenfallen tappen. Häufig sehen Sie das erst auf Ihrer nächsten Telefonrechnung. Wir erklären, was Sie beachten sollten.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ohne die richtigen Einstellungen können Sie mit dem Smartphone schnell in Kostenfallen geraten.
  • Bei werbefinanzierten Apps kann je nach Einstellung schon ein unüberlegter Klick zum Kauf führen.
  • Wenn Sie Ihr Smartphone viel unterwegs nutzen, sollten Sie ein entsprechend großes Datenpaket wählen.
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Mobile Daten, Datenpakete und Zusatzkosten

Die Nutzung von Smartphone-Apps wird immer intuitiver. Auf dem Rechner sehen Sie nach dem Login bei manchen Apps gleich dieselben Daten wie auf Ihrem mobilen Gerät. Das liegt daran, dass die Apps sich im Hintergrund aktualisieren und vor allem synchronisieren. Dadurch können Sie Ihnen personalisierte Inhalte über alle Geräte hinweg präsentieren. Die Datenübertragung läuft über das Internet. Nutzen Sie Ihr Handy viel unterwegs, kann besonders bei Streaming-Diensten oder Musik das Datenvolumen schnell aufgebraucht sein. Zusatzkosten fallen vor allem dann an, wenn Sie dadurch Ihr gebuchtes Datenvolumen überschreiten.

Werfen Sie deshalb regelmäßig einen Blick auf die Menge der verbrauchten Mobilfunkdaten. In der Regel finden Sie Informationen zu Ihrem Verbrauch entweder in den Einstellungen des Smartphones oder in der App Ihres Mobilfunkanbieters. Schon bei Vertragsabschluss sollten Sie aber darauf achten, dass in Ihrem gebuchten Tarif oder Paket genügend Datenvolumen für Ihre Smartphone-Nutzung enthalten sind.

Welches Datenvolumen benötigen Sie?

Wie viel Datenvolumen Sie benötigen, hängt sehr stark davon ab, wie Sie Ihr Smartphone nutzen.

  • Kein Datenvolumen
    Nutzen Sie Ihr Handy nur um Telefonate zu führen oder SMS zu schreiben, benötigen Sie unter Umständen gar kein zusätzliches Datenvolumen. Sie sollten die mobilen Daten in den Geräteeinstellungen dann komplett abschalten.
  • Geringes Datenvolumen
    Schauen Sie ab und zu etwas im Internet nach oder beantworten Chatnachrichten oder E-Mails unterwegs, reicht ein kleines Datenpaket. Zum Vergleich: Eine Whatsapp-Nachricht ist meist nicht größer als ein paar Kilobyte. Wenn Sie ein Bild verschicken, könnte das je nach Auflösung auch 1 Megabyte groß sein. Mit einem Datenpaket von 2 bis 6 Gigabyte pro Monat sollten Sie in dem Fall gut auskommen.
    Gut zu wissen: Auch die Navigationsfunktion verbraucht Daten. In der Regel sollte aber auch hierfür ein kleineres Datenpaket ausreichen.
  • Großes Datenvolumen
    Verwenden Sie häufig Streaming-Dienste oder hören Musik über Ihre mobilen Daten, benötigen Sie auch ein größeres Datenpaket. Auch Social Media-Apps mit vielen Videos oder Bilddateien verbrauchen unter Umständen viele Daten. Derzeit können Sie bei den Mobilfunkanbietern große Pakete von 8 bis zu über 20 Gigabyte buchen.
  • Datenflatrate für bestimmte Apps
    Bei einigen Mobilfunktarifen können Sie auch Datenflatrates für bestimmte Apps dazu buchen. Damit werden die Daten dieser App nicht auf Ihr gebuchtes Datenvolumen angerechnet. Wenn Sie genau wissen, dass Sie nur für eine App mobile Daten verwenden, könnte solch ein Tarif für Sie sinnvoll sein. Die Auswahl an unterstützten Apps können Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter einsehen.

Haben Sie Ihr Datenvolumen verbraucht, wird Ihre Internetverbindung in der Regel gedrosselt, das heißt: Sie surfen dann mit einer sehr viel langsameren Verbindung. Kostenfallen lauern dann, wenn Ihr Tarif eine Datenautomatik vorsieht oder Sie kostenpflichtig weitere Pakete hinzubuchen können. Diese sind in der Regel teurer als das reguläre Datenpaket. Schauen Sie am besten in Ihre Vertragskonditionen, um genau zu wissen, was passiert, wenn Sie einmal das Datenvolumen aufbrauchen.

Voreinstellungen überprüfen

Oft versuchen sich Apps und andere Software auf dem Smartphone selbständig zu aktualisieren. Das Gerät verbindet sich dann automatisch mit dem Internet, sucht nach verfügbaren Aktualisierungen und lädt diese herunter. Sie sollten daher sämtliche Einstellungen des Smartphones vor Inbetriebnahme überprüfen und anpassen, sodass das Gerät Updates nur über WLAN herunterlädt. Wenn es nicht gelingt, das Smartphone gemäß persönlicher Vorlieben einzustellen, helfen gegebenenfalls der Händler oder einschlägige Foren im Internet.

Nicht alle Nummern sind in der Flatrate enthalten

Auch in der Telefonflatrate sind, trotz des Namens, nicht alle Nummern enthalten. Bekanntermaßen sind Gespräche mit Nummern, die mit 0900 oder 0180 beginnen, nicht in der Flatrate inbegriffen. Aber auch andere Sonderrufnummern – beispielsweise mit den Vorwahlen 0700, 0137 oder 032 – werden Ihnen in der Regel extra berechnet. Das wissen leider auch Betrüger:innen, die teils versuchen Sie durch Tricks dazu zu bringen, bei einer der Nummern anzurufen.

Achten Sie, bevor Sie bei einer Nummer anrufen, daher genau auf die Vorwahl. Schauen Sie im Zweifel nach, um welche Art von Vorwahl es sich handelt. 032 zum Beispiel wird in Deutschland für IP-Telefonie ohne Ortsbezug genutzt. Generell kostenfrei sind hingegen Rufnummern mit der Vorwahl 0800.

In-App-Käufe: Durch Verklicken zur hohen Rechnung

Ohne Apps ist Ihr Smartphone auf sehr grundlegende Funktionen beschränkt. Auch bei der App-Auswahl oder der Nutzung bestimmter Apps, sollten Sie aber vorsichtig sein, um böse Überraschungen zu vermeiden. Achten Sie besonders auf folgende zwei Kostenfallen:

Werbebanner in Apps

Kein Werbebanner sollte sofort dazu führen, dass Sie bezahlen müssen. Leider melden Verbraucher:innen aber immer wieder Probleme mit ungewollten Käufen oder Abos durch Werbelinks.

Um nicht ungewollt in Abos zu geraten, weil Sie versehentlich etwas angetippt haben, sollten Sie schon direkt bei Vertragsabschluss von Ihrem Anbieter eine Drittanbietersperre aktivieren lassen.

Das geht auch nachträglich über die Kunden-Hotline oder den Kundenbereich im Internet. Die Einrichtung der Sperre muss unentgeltlich erfolgen und schützt Prepaid- und Postpaid-Kunden gleichermaßen.

Versehentliche In-App-Käufe

Viele Anwendungen und Spiele können Sie zwar gratis herunterladen, wenn Sie den vollen Umfang der Funktionen nutzen möchten, müssen Sie aber zusätzliche -Produkte kaufen.

Der Kaufprozess startet dann auch gleich in der App und wird über die Zahlungsdaten, die Sie hinterlegt haben, abgewickelt.

Damit Sie nicht ungewollt zusätzliche Leistungen buchen, empfiehlt es sich die Passwortabfrage oder Identifizierung vor dem Kauf festzulegen. Ist diese aktiviert, können Käufe nicht mehr mit nur einem Klick durchgeführt werden.

Vorsicht bei Handynutzung in Nicht-EU-Ländern

Bei der Handynutzung im Ausland ist immer noch Vorsicht geboten. Innerhalb der EU können Flatrates und Datenvolumen zwar genauso genutzt werden wie zu Hause. Anders sieht es aber in Nicht-EU-Ländern, auf Schiffen und in Flugzeugen aus. Hier kann die mobile Datennutzung erheblich ins Geld gehen. Daher sollten Sie sich vor einer Reise nach den Kosten erkundigen und ggf. eine Zusatzoption zum Tarif buchen. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie die mobilen Daten vorsichtshalber vor Antritt der Reise deaktivieren.

Was tun wenn Sie bereits eine hohe Handy-Rechnung erhalten haben?

Falls Ihnen aufgrund eines ungünstigen Tarifs eine saftige Handyrechnung ins Haus flattert, können Sie diese Telefonrechnung grundsätzlich unter Angabe konkreter Gründe in Textform beanstanden.  Verlangen Sie außerdem einen nachträglichen Entgeltnachweis und das Ergebnis der technischen Überprüfung der berechneten Verbindungen.

Die technische Prüfung ist vor allem dann relevant, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie die aufgeführten Telefonate oder Datenverbindungen nicht getätigt haben. Ist die hohe Rechnung nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen, kann die technische Prüfungspflicht des Anbieters daher auch entfallen.

Wurden die Verbindungen tatsächlich hergestellt, pochen Anbieter in der Regel auf die Zahlung der entstandenen Kosten und drohen mit Sperre des Geräts bzw. der SIM-Karte. Eine Sperre ist aber nur zulässig, wenn:

  • Sie wiederholt den geforderten Betrag nicht begleichen,
  • nach Abzug etwaiger Anzahlungen immer noch Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro ausstehen,
  • Die Sperre schriftlich angedroht wurde - mit dem Hinweis , dass Rechtsschutz vor den Gerichten gesucht werden kann,
  • nach der Androhung eine Wartefrist von zwei Wochen erfolglos verstrichen ist.

Wichtig: Die von Ihnen beanstandeten Forderungen dürfen dabei nicht mitgerechnet werden.

info icon  Manchmal kann ein Telekommunikationsunternehmen auch auf den Kosten sitzen bleiben. Das Landgericht Münster sprach 2011 einen Kunden von der Zahlung einer Rechnung über knapp 1.000 Euro frei, die innerhalb von zwei Tagen zustande gekommen war, weil er von seinem Anbieter schlecht beraten in eine Kostenfalle getappt war. Der Ausgang eines solchen Rechtsstreits ist aber stets ungewiss.

 

Checkliste: Kostenfallen beim Smartphone vermeiden

Damit Ihre Rechnung gar nicht erst zu hoch wird, können Sie folgende Sicherheitsvorkehrungen treffen.

  1. Buchen Sie ein ausreichend großes Datenpaket.
  2. Vermeiden Sie Anrufe bei kostenpflichtigen Nummern (beispielsweise mit den Vorwahlen 0900, 0180, 0137, 0700 oder 032).
  3. Lassen Sie die Drittanbietersperre aktivieren.
  4. Stellen Sie im App-Store ein, dass Käufe nur mit zusätzlicher Passwortabfrage oder Identifizierung möglich sind.
  5. Erkundigen Sie sich vor einem Auslandsaufenthalt in Nicht-EU-Ländern, welche Tarifoptionen Sie haben, bzw. wie viel eine Verbindung kostet.
  6. Haben Sie bereits eine hohe Rechnung erhalten, können Sie diese beanstanden. Dafür ist aber wichtig, dass Sie konkrete Gründe angeben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
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Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.