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Kinderzuschlag, Nachsendeauftrag, Dokumente online: Vorsicht, Fallen!

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Viele offizielle Dokumente wie das Führungszeugnis oder die Geburtsurkunde können Sie online beantragen. Auch Leistungen wie den Kinderzuschlag gibt es über ein Online-Verfahren. Doch im Netz gibt es auch zweifelhafte Angebote.
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Einige offizielle Dokumente vom Amt können Sie im Internet beantragen.
  • Doch Vorsicht: Manche Dienstleister machen ein Geschäft damit, Ihre Anfragen an Behörden weiterzuleiten und dafür extra abzukassieren. Wer nicht genau hinguckt, zahlt so doppelt oder bekommt statt des gewünschten Papiers lediglich Informationen zum Ablauf eines Antragsverfahrens.
  • Lesen Sie genau, wofür Sie etwas bezahlen sollen! Öffnen Sie das Impressum einer Internetseite (oft ganz unten verlinkt) und sehen Sie nach, ob Sie auf der Seite einer Behörde oder eines Unternehmens sind.
  • Beantragen Sie offizielle Dokumente direkt auf der Internetseite Ihrer Gemeinde oder der zuständigen Behörde.
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Das Führungszeugnis, das KfZ-Wunschkennzeichen, die Urkunde vom Standesamt oder sogar die Erklärung zum Kirchenaustritt – für viele wichtige Dokumente müssen Sie nicht mehr zur örtlichen Behörde gehen. Sie können solche offiziellen Papiere auch online beantragen. Wer dabei jedoch nicht genau hinguckt, kann schnell draufzahlen.

So können Ihnen unnötige Zusatzkosten entstehen

Dienstleister bieten nämlich an, beim Beschaffen der Dokumente zu unterstützen, zum Beispiel mit Ausfüllhilfen. Auf vielen dieser Internetseiten kann dann der Eindruck entstehen, dass man die gewünschten Dokumente dort erhält. Das ist aber selten der Fall, denn es gibt lediglich Informationen zum Antragsweg oder vorausgefüllte Formulare.

Für ihre Services verlangen die Anbieter Geld. Und oft sind ihre Forderungen sogar berechtigt – wenn man auf der Internetseite lesen kann, wofür man konkret bezahlen soll. Unter Umständen können Betroffene ihr Geld aber zurückbekommen oder müssen gar nicht erst zahlen – zum Beispiel wenn sie überhaupt keine Ware oder Gegenleistung erhalten haben oder wenn wichtige Informationen fehlen, wie zum Beispiel der Hinweis auf die Kosten des Angebots.

Oft sind die Seiten als erste Treffer in den Suchmaschinen gelistet, weil die Anbieter dort Werbung schalten. Achten Sie also schon an der Stelle darauf, ob Sie auf eine Anzeige oder ein echtes Suchergebnis klicken oder tippen!

Formulare zum Rundfunkbeitrag (GEZ)

Jeder Haushalt muss Rundfunkbeitrag (früher GEZ) bezahlen oder einen Antrag auf Befreiung stellen. Und wer umzieht, muss das dem Rundfunkbeitragsservice mitteilen. Auf der Seite service-rundfunkbeitrag.de stellt die SSS-Software Special Service GmbH ein paar Online-Formulare zur Verfügung, über die Sie dem Beitragsservice Ihre Änderungen senden können. In einem längeren Hinweistext steht auf der Internetseite (Stand: 22. Mai 2024): "Mit unserem Service können Sie der Rundfunkanstalt Formulare übermitteln, für diesen Service berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 29,99 €." Die können Sie sich sparen, denn auf rundfunkbeitrag.de können Sie Ihre Änderungen gratis eingeben – ohne dass ein ausgefülltes Formular mit Ihren Daten von fremden Menschen weitergeleitet werden muss.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht rechtlich gegen die SSS-Software Special Service GmbH vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft eine Sammelklage gegen das Unternehmen und ruft Betroffene auf, sich mit ihren Erfahrungen zu melden. Infos und Meldemöglichkeit gibt es hier.

Nachsendeantrag: Teurer als die Deutsche Post

Wer umzieht und nicht allen seine neue Anschrift mitteilt, kann bei der Deutschen Post einen Nachsendeservice beauftragen. Auch in diesem Bereich gibt es Dienstleister, die das teils wesentlich teurer als die Post selbst anbieten. Sie sind durch Werbeanzeigen in Suchmaschinen meist weit oben platziert, während die echte Seite der Deutschen Post erst als drittes oder viertes Suchergebnis erscheint.

Ein Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen berichtet von ca. 110 Euro, die er im September 2024 für einen Nachsendeauftrag an die SSS-Software Special Service GmbH zahlen sollte. Auf der Internetseite service-nachsendeauftrag.de bietet das Unternehmen den Nachsendeauftrag ab 11,50 Euro pro Monat für Privatpersonen an. Die Deutsche Post verlangt dafür auf ihrer eigenen Internetseite weniger als 30 Euro für 6 Monate. Die Internetseite service-nachsendeauftrag.de hat ähnliche Schriften und Farben wie die der Deutschen Post. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erklärt die Betreiberin (Stand: 18. September 2024): "An den Postdienstleister werden die Kontaktdaten des Kunden übermittelt". Diese Übermittlung lässt sich die SSS-Software Special Service GmbH also extra bezahlen.

Vergleichbare Seiten sind zum Beispiel nachsendeauftrag-direkt.com von der DPS Digital Post Service GmbH und nachsenden.info von der OPS Online Post Service GmbH. Unser Rat: Vertrauen Sie nicht den obersten Treffern in Suchmaschinen! Nehmen Sie sich Zeit, um Preise zu vergleichen!

Antrag auf Wohngeld

Auch zu diesem Thema warnen wir vor Angeboten der SSS-Software Special Service GmbH.

Antrag auf Kinderzuschlag

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich seit Herbst 2023 die Beschwerden von Verbraucher:innen, die auf der Suche nach Anträgen im Internet auf Seiten mit Ausfüllhilfen gelandet sind. Dort haben sie ihre Namen und ihre Adresse angegeben und anschließend die Formulare teilweise ausgefüllt zugeschickt bekommen.

Die Anträge auf Kinderzuschlag, Geburtsurkunden oder Führungszeugnisse mussten sie allerdings bei den zuständigen Behörden selbst stellen. Dabei gingen sie davon aus, den Antragsweg auf den Internetseiten mit den Ausfüllhilfen erledigt zu haben. Die Anbieter berechneten für ihre Dienstleistungen bis zu 170 Euro.

Tatsächlich können Sie den Antrag auf Kinderzuschlag kostenlos auch online bei der Arbeitsagentur stellen.

Schufa-Auskunft ist kostenlos

Jeder kann bei der Schufa eine Auskunft über die dort gespeicherten personenbezogenen Daten anfordern. Die Schufa nennt das Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Die gibt es auf der Internetseite der Schufa kostenlos. Die Verbraucherzentrale Berlin berichtet von Verbraucher:innen, die auf Internetseiten von Dienstleistern dafür 29,90 Euro bezahlen sollten.

Gericht verbietet irreführende Werbung mit Standesämtern

Gegen die COM Office GmbH mit ihrer Internetseite Standesamt24.de hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wegen irreführender Werbung erfolgreich am Landgericht Berlin geklagt (Az. 52 O 33/20). Die Seite erweckte zu sehr den Eindruck eines offiziellen Behörden-Portals. Ihre Dienstleistungen bietet die Firma jetzt auf der Seite Antrag24.de an. Dort kostet das Beschaffen einer beliebigen Urkunde 34,90 Euro (Stand: 2. Februar 2024). Wer zum Beispiel eine Geburts- und Sterbeurkunde direkt bei einem Standesamt beantragt, zahlt dafür meist nur 10 bis 12 Euro.

Sozialversicherungsausweis: Kostenlos bei der Krankenkasse

Die Internetseite mein-sozialversicherungsausweis.de wirbt mit einem Sofort-Antrag des Sozialversicherungs-Ausweises "ganz ohne Amtsdeutsch und Papierkram" (Stand: 2. Februar 2024). Ein "Online-Assistent" leitet Schritt für Schritt durch das Formular, das anschließend an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet wird. Für diesen Service verlangt die Black Forest Verlag GmbH als Betreiberin fast 20 Euro. Genauso wie die Luckylama GmbH auf ihrer Internetseite sozialversicherungsausweis.info.

Diese Kosten können Sie sich allerdings sparen. Denn bei Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie einen Sozialversicherungsausweis kostenlos.

Ratgeber statt Führungszeugnis

Die Betreiber der Internetseiten amtsweg.info, dienstweg.info, fuehrungszeugnis-beantragen.de oder auch selbstauskunft-anfordern. de stellen für 13 Euro eine PDF-Datei zur Verfügung, in der erklärt wird, wie man ein Führungszeugnis beantragt.

Dabei bekommen Sie sämtliche nötigen Infos auch kostenlos. Das Bundesjustizamt stellt alle Fragen und Antworten zur Verfügung, inklusive Link zum Beantragen des Führungszeugnisses.

Wer nicht genau liest, könnte meinen, auf einer der Seiten sein Führungszeugnis beantragen zu können. Das ist allerdings nicht der Fall.

Vorsicht bei Angeboten, mit denen Sie sich selbst strafbar machen

Hin und wieder tauchen auch Angebote auf, mit denen Sie sich selbst strafbar machen können – wenn eine Internetseite zum Beispiel mit einem Führerschein ohne Fahrprüfung wirbt. Falls Sie dort einen Führerschein kaufen, wäre das Urkundenfälschung.

Unklar ist allerdings auch, ob Sie nach dem Bezahlen überhaupt Ware erhalten. Außerdem müssen Sie einige persönliche Daten und ein Foto an die Anbieter senden. Die könnten diese dann auch für andere Zwecke missbrauchen, zum Beispiel in Ihrem Namen Straftaten begehen. Also: grundsätzlich Finger weg!

Offizielle Dokumente online beantragen: Darauf können Sie achten

  • Um am Ende nicht doppelt zu bezahlen, prüfen Sie auf den Internetseiten Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob Sie die benötigten Unterlagen dort online anfordern können. In der Regel bieten die Ämter das nämlich ohne zusätzliches Entgelt an.
  • Wenn Sie etwas über Suchmaschinen wie Google, Bing, Ecosia etc. suchen, sind die ersten Treffer der Suchergebnisse oft mit "Anzeige" oder "Werbung" gekennzeichnet. Wenn Sie so einem Link folgen, sehen Sie auf der Internetseite genau hin und lesen Sie die Angebote aufmerksam!
  • In einigen Fällen ist nicht ohne weiteres erkennbar, ob Sie sich auf einer offiziellen Webseite von Behörden oder Ämtern befinden. Überprüfen Sie deswegen im Impressum, ob sie wirklich auf der Seite der zuständigen Behörde sind.
  • Wenn Gebühren verlangt werden, lesen Sie genau, wofür. Schauen Sie dazu auch in Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Nutzungsbedingungen.
  • Sollten Sie überraschend eine Rechnung oder Mahnung erhalten, lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Verbraucherzentrale beraten. Möglicherweise wurde gegen die Button-Lösung verstoßen oder das Widerrufsrecht nicht richtig umgesetzt.
  • Machen Sie Screenshots des Bestellvorgangs und bringen Sie diese sowie E-Mails oder andere Dokumentationen zu einer Beratung mit.

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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.