Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Abzocke online: Wie erkenne ich Fakeshops im Internet?

Stand:
Hinter Online-Shops können sich auch Betrüger verbergen, die mit sogenannten Fakeshops, also gefälschten Internet-Verkaufsplattformen, Online-Einkäufer abzocken wollen. So erkennen Sie sie.
Ein Mann shoppt am Computer während ein Dieb Geld von ihm klaut.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Handtaschen, Designer-Bekleidung, Hightech-Trendprodukte und Marken-Uhren: Online-Shops bieten neben einer großen Produktpalette auch bequeme Bestellmöglichkeiten für jedermann.
  • Doch hinter Online-Händlern können sich auch Betrüger verbergen, die mit sogenannten Fake-Shops (gefälschten Internet-Verkaufsplattformen) Online-Einkäufer abzocken wollen.
  • Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, um solche Abzocker zu erkennen.
On

So gehen Betreiber von Fakeshops vor

Fakeshops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Teilweise sind sie Kopien real existierender Websites. Sie wirken seriös und lassen Käufer:innen daher selten an ihrer Echtheit zweifeln. Mit gut kopierten Produktbildern und Informationen aus dem Internet sowie einem professionellen Erscheinungsbild gewinnen Fakeshops das Vertrauen der Online-Käufer und verleiten sie dadurch zum Kauf. Ein weiteres Lockmittel ist der scheinbar besonders günstige Preis des gesuchten Produkts.

Wenn Sie im voraus gezahlt haben, bekommen Sie nicht selten minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis. Mitunter wird das Produkt auch gar nicht geliefert. Oft täuschen die Händler sogar Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene, um diese daran zu hindern, weitere Schritte einzuleiten.

Fakeshop-Finder: Überprüfen Sie Shop-URLs kostenlos

Es wird immer schwieriger, Fakeshops von richtigen Shops zu unterscheiden. Mit dem Fakeshop-Finder bietet die Verbraucherzentrale Ihnen ein kostenloses Tool, um Shop URLs zu überprüfen.
Sie erhalten:

  • eine Einschätzung zum Online-Shop
  • eine Auflistung von technischen Merkmale, die auf Fakeshops hinweisen könnten
  • Auskunft über bereits vorhandene Bewertungen in bekannten Portalen.

Wie erkenne ich einen Fakeshop?

Damit Sie nicht auf einen Fakeshop hereinfallen, achten Sie auf folgende Punkte:

Auffällige Internetadresse

Wenn eine eigentlich bekannte Adresse Ungereimtheiten aufweist, kann das ein Warnzeichen sein. Dies wäre etwa eine Erweiterung der Adresse um weitere Domainendungen, wo eigentlich nur ein ".de" stehen müsste. Ein Beispiel dafür ist .de.com. Das erkennen Sie natürlich nur, wenn Sie die korrekte Adresse kennen.

Auch wenn die Adresse überhaupt nicht zum Inhalt der Seite passt, sollten Sie skeptisch sein. Wenn also zum Beispiel bei einer URL zum Thema Pflanzen plötzlich Schuhe angeboten werden.

(Un)Sichere Zahlungsweise

Oft werden Kund:innen bis zum letzten Bestellschritt mehrere Zahlungsweisen angeboten. Doch bei der eigentlichen Bestellung wird dann nur noch Vorkasse, etwa in Form einer Überweisung, verlangt. Es sollte aber umgekehrt sein: erst die Ware, dann das Geld. Ohne kundenfreundliche Zahlungsweise sollten Sie besser nichts bestellen.

Mehr Informationen zum sicheren Bezahlen im Netz

Auffallend günstiger Preis

Nicht jeder besonders günstige Shop ist ein Fakeshop, und nicht jeder Fakeshop muss zwingend extrem billig sein. Doch wenn sich in einem Shop auffallend niedrige Angebote häufen, sollten Sie zumindest genauer hinsehen. Nicht wenige Abzocker arbeiten mit dieser Lockmethode.

Falsche Gütesiegel

Fake-Shops schmücken sich gerne mit erfundenen Gütesiegeln, die aber keinerlei wirkliche Aussagekraft haben. Oder sie nutzen echte Gütesiegel wie etwa "Trusted Shops", ohne dieses Zertifikat zu besitzen. Durch einen Klick auf das Siegel können Sie prüfen, ob das Siegel mit einem Zertifikat des Siegel-Betreibers verlinkt ist. Denn ohne entsprechenden Link dürfte es sich um eine Fälschung handeln.

Mehr Informationen zu Gütesiegeln bei Online-Shops

Kundenbewertungen

Generell macht es beim Online-Shopping Sinn, sich als Kundin oder Kunde nicht nur auf Bewertungen innerhalb eines Shops zu verlassen. Sollten sich aber die Lobeshymnen häufen, kann dies ein zusätzliches Indiz für einen Fakeshop sein – vor allem, wenn anderweitige Bewertungen stark davon abweichen und vermehrt auf betrügerische Machenschaften hinweisen.

AGB

Fakeshops können frei erfundene oder von anderen Seiten kopierte Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) aufweisen. Das ist aber nicht immer leicht zu erkennen. Ein deutliches Erkennungszeichen für Fake-AGB ist, wenn sie in schlechtem Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm daher kommen. Ist das der Fall oder fehlen die AGB sogar ganz, sollten Sie lieber nichts bestellen.

Impressum

Ein nicht vorhandenes Impressum ist immer ein No-Go! Doch so leicht machen es einem längst nicht alle Fakeshops. Wenn ein Impressum zu finden ist, muss es u. a. die Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse enthalten. Außerdem - soweit vorhanden - einen Verweis auf das Handelsregister mit entsprechender Nummer. Letzteres kann im Zweifel genauer überprüft werden.

Mehr Informationen zu den Informationspflichten von Internet-Anbietern

Die wichtigsten Erkennungszeichen eines Fakeshops finden Sie auch in unserer interaktiven Grafik. Für Informationen in leichter Sprache klicken Sie auf die Roter Kreis mit weißem Ausrufezeichen darin-Buttons.

Was kann ich tun, wenn ich Opfer eines Fakeshops geworden bin?

  • Wenn Sie schon Geld überwiesen haben, sollten Sie Ihre Bank so schnell wie möglich kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Der Zeitrahmen, bis zu dem eine Überweisung noch gestoppt werden kann, ist je nach Tageszeit und Wochentag des Auftrages sowie der Praxis der Bank unterschiedlich. Je nachdem ist ein Stopp noch einige Stunden oder auch nur wenige Sekunden möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Auch hierzu muss man sich an seine Bank wenden.
  • Alle Belege für die Online-Bestellung sollten gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots.
  • Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Vorgehensweise um Betrug. Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen von der nächstgelegenen Beratungsstelle ihrer Verbraucherzentrale prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das geht auch online.
PDF_Download_Icon

Die SOS-Karte zum Online-Shopping

Das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Verbraucherzentrale haben eine Notfallkarte für den Ernstfall erarbeitet.

  • Was tun, wenn die Ware nicht ankommt?
  • Wie gehe ich vor, wenn eine fremde Person über meinen Account bestellt?
  • Wie erkenne ich einen Fakeshop?
  • Wie schütze ich meinen Online-Account?

 

 

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Grafische Darstellung der Möglichkeiten sich vor Cybercrime zu schützen

Sicher im Internet - Handy, Tablet und PC schützen

Cybercrime betrifft längst nicht mehr nur eine geringe Anzahl von Menschen. Wie Sie sich vor Datenklau, Viren und unsicheren Netzwerken schützen können, lesen Sie hier. 

Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

Meine Rechte beim Onlineshopping

Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Welche Rechte man beim Interneteinkauf hat und worauf man achten muss!

 Logo BMJV

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!