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Refurbished und Secondhand: Gebrauchtes online kaufen und verkaufen

Stand:
Ankaufportale sollen es Ihnen erleichtern, Elektronikgeräte und Kleidung gebraucht online zu kaufen – und zu verkaufen. Das sollten Sie beim Kauf und Verkauf beachten.
Gebrauchte Elektronikgeräte werden in ein Paket gelegt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Ankaufportalen können Sie gebrauchte und sogenannte „refurbished“ Produkte kaufen sowie Ihre eigenen guterhaltenen Kleidungsstücke und Elektronikgeräte verkaufen.
  • Aus Sicht der Nachhaltigkeit ist es sinnvoll, dass mehr Menschen auf gebrauchte Waren zurückgreifen.
  • In unseren Checklisten und häufig gestellten Fragen, erfahren Sie, was Sie beim Verkauf an die Plattformen und beim Kauf von gebrauchten Waren beachten sollten.
  • Im Podcast der Verbraucherzentralen hören Sie Wissenswertes und Tipps zum Thema:
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Wenn es mal nicht das neuste Handymodell oder die Jacke aus der aktuellen Saison sein muss, finden Sie auf Secondhand-Plattformen schnell ein gebrauchtes Modell. So sparen Sie auch Geld. Gleichzeitig bieten viele der Plattformen an, Ihre gebrauchten Sachen anzukaufen, damit Sie sich nicht selbst um den Verkauf kümmern müssen. Was aber wenn der Ankauf, nachdem Sie die Ware eingeschickt haben, ohne Grund abgelehnt wird?

Das sollte Sie beachten, bevor Sie bei den Online-Portalen ein- oder verkaufen.

Wie funktionieren Ankaufplattformen?

Ankaufportale – auch Secondhand-, Gebraucht- oder „Refurbished“-Portale – haben ein einfaches Geschäftsmodell: Sie kaufen gebrauchte Ware ein und verkaufen diese dann in ihrem Online-Shop. Besonders häufig spezialisieren sich solche Portale auf Elektronikprodukte wie Handys, Laptops und Tablets oder auch auf gebrauchte Kleidung.

Wie genau die Anbieter arbeiten, erklären sie meist auf ihren Webseiten. Einige kaufen beispielsweise nur bestimmte Modelle eines Handys an, andere zahlen einen bestimmten Geldbetrag je Kilo der eingesandten Kleidung aus. Das Prinzip bleibt aber das Gleiche: Die Anbieter machen Gewinn, wenn sie die Produkte zu einem höheren Preis verkaufen, als sie zuvor bezahlt haben.

Wenn Sie ein Secondhand-Portal verwenden möchten, sollten Sie sowohl vor dem Einkauf, als auch vor dem Verkauf an das Portal einige Aspekte beachten.

Der Verkauf an eine Secondhand- oder Refurbished-Plattform kann für Sie praktisch sein. Denn gebrauchte Produkte selbst zu verkaufen, ist meist zeitaufwändig – vor allem, weil Sie sich auch um das Einstellen des Inserats inklusive Fotos, den Versand an Käufer:innen und die Abwicklung kümmern müssen.

Verkaufen Sie Ihre gebrauchten Produkte an ein Ankaufportal, erhalten Sie dafür aber in der Regel weniger Geld als bei einem Privatverkauf.

Kauf auf Secondhand-Portalen

Auf Ankaufportalen können Sie das ein oder andere Schnäppchen machen. Außerdem ist es aus Gründen der Nachhaltigkeit sinnvoll, bei Bedarf auch gebrauchte Waren in Erwägung zu ziehen.

Da Sie die Ware in diesem Fall aber nicht mehr direkt in einem Shop oder beim Hersteller erwerben, müssen Sie in Fragen der Gewährleistung, bei den Zahlungsmethoden und beim Zustand der Produkte genau hinschauen.

Checkliste: Gebrauchtes auf einer Online-Plattform kaufen

Garantien und Bedingungen

  • Prüfen Sie die Rücksende- und Garantiebedingungen: Welche Zeiträume gelten und welche Fristen müssen Sie beachten?
  • Erkundigen Sie sich über mögliche Testzeiträume: Können Sie das gebrauchte Gerät testen und erst später zurückschicken, wenn es Ihnen nicht zusagt? Fallen für die Rücksendung dann Gebühren an?
  • Achten Sie besonders bei Elektronikprodukten auf zugesagte Garantiezeiträume – beispielsweise über 12 Monate: Was ist in der Garantie enthalten?
  • Bei fast neuwertiger Ware kann es vorkommen, dass noch eine Restgarantie beim Hersteller besteht. Fragen Sie in diesem Fall nach den entsprechenden Belegen.

Zustand der Ware

  • Lesen Sie genau nach, was im Angebot enthalten ist: Gehört auch das Zubehör zum angebotenen Produkt? Bei einem Handy können das beispielsweise die Kopfhörer sein.
  • Schauen Sie sich die Produktbilder auf dem Portal genau an: Handelt es sich um Bilder des Produktes selbst oder ist ein Symbolbild eingefügt? Im besten Fall sehen Sie anhand der Bilder bereits, ob Mängel vorhanden sind.
  • Insbesondere beim Kauf von „Refurbished“-Produkten: Achten Sie darauf, wie Begriffe wie „Wie neu“ vom Portal definiert werden. Wenn beispielsweise keine Originalteile im Gerät verbaut sind oder zwecks Reparatur ausgetauscht wurden, könnten Sie später Probleme mit der Herstellergarantie bekommen.
  • Bringen Sie in Erfahrung, welche Qualitätskontrollen die Plattform durchführt: Wie werden die Produkte vor dem Weiterverkauf geprüft? In der Regel sollten die Portale neben der Reinigung auch Technikchecks und Reparaturen durchführen. Kleidung sollte die Plattform auf Mängel überprüfen.

Zahlung

 

Verkauf an Secondhand-Portale

Der Verkauf an eine Secondhand-Plattform sollte sich für Sie so einfach wie möglich gestalten. Immer wieder berichten Verbraucher:innen aber von Problemen beim Verkauf an die Portale. Beachten Sie die folgende Checkliste, damit Sie keine Produkte einschicken, die von der Ankaufplattform nicht angenommen werden. So können Sie Ärger möglicherweise vermeiden.

 

Checkliste: Gebrauchtes an eine Online-Plattform verkaufen

Auswahl des Ankaufportals

  • Lassen Sie sich nicht von Werbeaussagen blenden: Auch wenn ein Portal damit wirbt, dass es alle Produkte „sofort zum Festpreis“ ankauft oder innerhalb von 24 Stunden bezahlt, könnte es Gründe dafür geben, dass die Plattform Ihr Produkt nicht annimmt.
  • Überprüfen Sie die Gütesiegel der Seite: Nicht jedes Siegel ist aussagekräftig.
  • Lesen Sie wichtige Details in den AGB nach: Jedes Ankaufportal hat eigene Konditionen. Schauen Sie genau nach, welche Fristen und Rechte Sie haben. Sie sollten in den AGB insbesondere Informationen zu Prüfzeiträumen und Zahlungsfristen nachlesen.

Zustand der Ware

  • Erkundigen Sie sich über die Kriterien zur Einstufung der Ware: Was bedeutet „Wie neu“, „Gut“ oder „Akzeptabel“ auf der Plattform? Welcher Zustand trifft auf das von Ihnen angebotene Produkt zu?
  • Achten Sie auf die Datenlöschung bei Elektronikprodukten: Auf Handys, Laptops oder Tablets sind oft sensible Daten gespeichert. Löschen Sie alle Daten und verbundenen Konten und setzen Sie das Gerät auf Werkseinstellungen zurück, bevor Sie es an das Portal versenden. Erfragen Sie auch, ob die Plattform zusätzlich eine professionelle Datenlöschung anbietet.
  • Dokumentieren Sie den Zustand der zu verkaufenden Ware mittels Foto oder Video, bzw. ziehen Sie einen Zeugen hinzu, der die Ware ebenfalls zuvor in Augenschein nimmt.

Verhandlungen mit der Secondhand-Plattform

  • Finden Sie heraus, wie Sie die Plattform im Problemfall erreichen können: Über welche Kanäle können Sie den Kundenservice erreichen?
  • Beachten Sie die Reaktionsfristen und Annahmefristen des Portals: Wie schnell erhalten Sie eine Rückmeldung von der Plattform? Wie schnell müssen Sie dem Portal antworten, wenn Sie das Angebot zum Ankauf erhalten haben? Lesen Sie dazu in den AGB nach, schauen Sie aber auch, ob Sie Erfahrungsberichte von anderen Verbraucher:innen finden können.
  • Erkundigen Sie sich darüber, was passiert, wenn das Portal den Ankauf ablehnt: Erhalten Sie eine Rückmeldung mit Begründungen oder lehnt die Plattform das Angebot grundlos ab? Könnte es sogar sein, dass Sie ein Gegenangebot erhalten, auf das Sie innerhalb einer kurzen Frist reagieren müssen? In den AGB oder Erfahrungsberichten können Sie dies meist nachlesen.

Rücksendungen und Entsorgung unverkäuflicher Produkte

  • Bringen Sie im Voraus in Erfahrung, was passiert, wenn die Produkte nach der Prüfung nicht angekauft werden: Secondhand-Plattformen nehmen nicht jedes eingesandte Produkt an. Was passiert in diesem Fall? Werden die Produkte zurückgesandt oder von der Plattform entsorgt? Fallen dafür weitere Gebühren an?
    Achten Sie genau darauf, was in den AGB steht, einige Plattformen räumen Ihnen beispielsweise eine 14-tägige Frist ein, um sich nach der Ablehnung eines Produktes zu melden – sonst wird es entsorgt.

Auszahlung

  • Lesen Sie nach, welche Fristen für die Auszahlung gelten: Gibt es Erfahrungsberichte im Internet, die darauf eingehen, wie schnell Geld ausgezahlt wurde?
  • Beachten Sie mögliche Gebühren: Müssen Sie für den Verkauf Servicepauschalen, Transaktionsgebühren oder Versandkosten zahlen?  

Selbst online verkaufen

Verkaufen Sie eigenständig Ihre gebrauchten Produkte online, erhalten Sie meist mehr Geld, müssen sich aber selbst um die Abwicklung und Versand kümmern. Schauen Sie aber auch in diesem Falle noch einmal genau in die AGB der Plattform:

  • Achten Sie genau darauf, was auf Ihren Bildern zu sehen ist.
  • Behält sich die Plattform das Recht vor, Ihre Bilder und Texte für Werbung und Veröffentlichungen auf anderen Webseiten zu nutzen.
  • Welche Zahlungsoptionen können Sie über die Plattform verwenden? Achten Sie auch darauf, was Funktionen wie „Paypal Freunde und Familie“ für den Verkäuferschutz bedeuten.

Analyse von Refurbished-Plattformen für E-Bikes

Zusätzlich zu den klassischen Second-Hand-Verkäufen finden Verbraucher:innen im Internet zunehmend auch Angebote für sogenannte Refurbished-Produkte. Begriffe wie „refurbished“ oder „renewed“ stehen für generalüberholte beziehungsweise professionell aufbereitete Produkte. Es handelt sich also um gebrauchte, aber technisch einwandfrei funktionierende Ware.

Mithilfe einer Webseitenanalyse am Beispiel generalüberholter E-Bikes untersucht die Marktbeobachtung den Refurbished-Markt. Dabei wurden sowohl einzelne Klauseln in den AGB als auch die Produktinformationen der E-Bike-Anbieter analysiert.

Werbung mit satten Rabatten und Symbolbildern

Die detaillierte Untersuchung von zehn Webseiten hat gezeigt, dass mit Preisnachlässen von 30 bis 70 Prozent für gebrauchte E-Bikes geworben wird. Die beworbenen Preise waren immer wieder intransparent sowie in keinem Bezug zum vorherigen Preis und dessen Ursprung abgebildet.

Zum Beispiel durch Versandkosten kann sich der Gesamtpreis um bis zu 140 Euro erhöhen, sofern der Anbieter diese Kosten nicht übernimmt. Gleiches gilt für den Rückversand. Lassen Sie sich nicht blenden und schauen Sie bei den Preisen ganz genau hin. Hilfreich ist der Vergleich mit modellgleichen Angeboten bei anderen Anbietern.

Aus unserer Sicht besteht Verbesserungsbedarf sowohl bei der Preisdarstellung als auch bei den dargestellten Bildern nach der Produktauswahl. Denn bei nicht allen Webseiten ist deutlich, ob es sich bei den Produktfotos um Original- oder Symbolbilder handelt. Der Vorteil von Originalfotos ist, dass sie den Zustand eines E-Bikes besser abbilden.

Hilfreiche Filtermöglichkeiten und Garantien

Positiv sind teils sehr ausführliche Produktbeschreibungen mit Zustandsbeschreibungen wie „sehr gut“ oder „gut“ aufgefallen. Auch bieten alle untersuchten Webseiten Filtermöglichkeiten, damit potentielle Kund:innen das Angebot von gebrauchten E-Bikes nach ihren Bedürfnissen und ihrem Budget gliedern können. Achten Sie auf beides, um keine böse Überraschung zu erleben.

Einen Testzeitraum von zum Beispiel 30 Tagen für eine Probefahrt mit dem E-Bike bieten drei der untersuchten Anbieter an. Das E-Bike kann aber im Rahmen der regulären Widerrufsfrist von 14 Tagen erprobt werden.

Neben dem gesetzlich verankerten Gewährleistungsrecht von einem Jahr im Falle eines Mangels des E-Bikes gibt es auch Anbieter, die darüber hinaus eine zweijährige Garantie unter anderem auf den Akku und Motor, teils auch auf den Rahmen gewähren.

Angebote für Ratenzahlung und Kreditfinanzierung

Alle untersuchten Webseiten bieten den Kund:innen eine Ratenzahlungsmöglichkeit und Kreditfinanzierung für den Kauf eines gebrauchten E-Bikes an. Finanzierungsmöglichkeiten des Anbieters können für Verbraucher:innen hilfreich sein.

Unter Umständen erhalten Verbraucher:innen aber ein günstigeres Angebot direkt bei Bankinstituten oder ihrer eigenen Hausbank. Informieren Sie sich dazu vorab bei Ihrer Bank. Dabei kann Ihnen eine Checkliste der Verbraucherzentrale NRW helfen.

Häufige Fragen zu Secondhand-Portalen

Kann die Secondhand-Plattform mein Produkt ohne Angabe von Gründen ablehnen?

Ja, die Plattformen räumen sich in ihren AGB meist ein Recht darauf ein, Produkte innerhalb ihres Prüfungsprozesses ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Prüfen Sie daher zuvor genau, welche Rücksendekosten oder Entsorgungsgebühren in diesem Fall für Sie entstehen könnten.

Was heißt refurbished?

„Refurbished“ wird meist im Bereich der Unterhaltungselektronik verwendet. Auch bei generalüberholten E-Bikes wird dieser Begriff genutzt. Es handelt sich hierbei um Produkte, die zwar gebraucht sind, aber technisch einwandfrei funktionieren. Auf einer seriösen Refurbished-Plattform sollte dafür vor dem Verkauf ein Technikcheck durchgeführt werden.

Da bei Reparaturen der Geräte auch Teile ausgetauscht werden können, kann es sein, dass die Herstellergarantie nicht mehr gilt.

Wie viel sollte ich für gebraucht verkaufte Ware bekommen?

Es ist schwierig, pauschal zu sagen, wie viel Sie für Ihr gebrauchtes Produkt bekommen sollten. Schauen Sie am besten vor dem Verkauf nach, für wie viel ähnliche Produkte auf anderen Secondhand-Plattformen angeboten werden.

Wenn Sie den Ankaufservice einer Plattform nutzen, ziehen Sie davon noch einmal etwas ab. Die Plattformen kaufen in der Regel für weniger ein, als Käufer:innen für das gleiche Produkt zahlen müssten. 

Welches Portal ist beim Verkauf von Kleidung online am besten?

Egal auf welchem Portal Sie Ihre Kleidung verkaufen möchten, Sie sollten die gleichen Dinge beachten wie bei anderen Produktkategorien. Einen Vergleich von bekannten Online-Portalen für Secondhand-Kleidung finden Sie bei der Stiftung Warentest.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.