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Aufsuchende Energieberatung der VZSH hilft Sparmöglichkeiten zu finden

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Sind die einzelnen Komponenten sinnvoll gewählt und richtig dimensioniert? Arbeiten sie reibungslos zusammen? Passt das System zu den Menschen, die es nutzen? Der Auftraggeber erhält auf dieser Basis Empfehlungen, wie die Effizienz des bestehenden Heizsystems verbessert werden kann.
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Ein unabhängiger Energieberater nimmt das Heizungssystem vor Ort unter die Lupe: Sind die einzelnen Komponenten sinnvoll gewählt und richtig dimensioniert? Arbeiten sie reibungslos zusammen? Passt das System zu den Menschen, die es nutzen? Der Auftraggeber erhält auf dieser Basis Empfehlungen, wie die Effizienz des bestehenden Heizsystems verbessert werden kann. Die aufsuchende Energieberatung beim Verbraucher zuhause kostet 30 Euro, für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist er kostenlos.

Der Kontakt zu uns

Bei allen Fragen zum Heizen in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0431 - 59099 - 40, sowie 0800 - 809 802 400 (kostenfrei). In Schleswig-Holstein bietet die Verbraucherzentrale Energieberatung in 22 Städten an. Mehr Informationen gibt es auf https://www.verbraucherzentrale.sh/energieberatung.

Alle Beratungsangebote werden vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) gefördert und sind deshalb besonders kostengünstig. Das persönliche Beratungsgespräch orientiert sich an den individuellen Anliegen der Verbraucher und erfolgt ohne kommerzielle Interessen. Für einkommensschwache Haushalte sind die Energieberatungs-Angebote der Verbraucherzentralen sogar kostenlos.

Und auch eine Vertragsprüfung kann vor Abschluss eines neuen Fernwärmevertrages oder beim Wechsel zu einem anderen Heizsystem sehr sinnvoll sein. Hierfür stehen die Rechtsberater der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in persönlichen Gesprächen zur Verfügung.

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
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Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.