Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Weihnachtsshopping: Vorsicht Kredit!

Stand:
Ob Null-Prozent-Finanzierung, Sofortfinanzierung oder Ratenzahlungen: Solche scheinbar günstigen Angebote können zu einer teuren Angelegenheit werden.
Lockende Weihnachtsangebote in der Adventszeit.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kredite gibt es nicht geschenkt. Die Banken finanzieren sie meist über teure und oft unnütze Zusatzprodukte.
  • 0%-Finanzierungen bei Händlern sind immer Kreditangebote einer Bank – mit allen Risiken und Pflichten.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und achten Sie aufs Kleingedruckte!
Off

"Wer will, der kriegt!" oder "Mit dem Sorglos-Kredit finanzieren und vor Ort gleich mitnehmen" – die Werbung verspricht auch in der Vorweihnachtszeit unkomplizierte Wunscherfüllung durch Kredit. Doch ob Fernseher, Smartphone oder Kaffeeautomat auf den Gabentisch kommen sollen: Vermeintlich günstige Finanzierungsangebote direkt vom Händler sind auch immer Wunscherfüllung auf Kredit. Und kein Kredit ist geschenkt!

Denn ob Null-Prozent-Finanzierung, Sofortfinanzierung oder verlockend klingende Ratenzahlungen offeriert werden – alle Angebote können kostenträchtige Fallstricke bergen. Und dann werden Konsumfinanzierungen durch zusätzliche Verträge, Versicherungsprämien oder Kreditkartenentgelte zum finanziellen Bumerang.

Kredit mit Risiken und Pflichten

Egal wie einfach, verlockend und unkompliziert die Ratenzahlungsangebote der Händler in der Werbung auch klingen: Es handelt sich immer um Kreditangebote einer Bank! Der Händler kooperiert hierbei mit einem Kreditinstitut und vermittelt dem Kunden in seinen Verkaufsräumen einen Kreditvertrag seines Kooperationspartners. Der Käufer wird so zum Kreditnehmer und Vertragspartner der Bank – mit allen Risiken und Pflichten.

Die angebotene Ratenzahlung sollte deshalb nur genutzt werden, wenn das eigene Budget vorher auf die zusätzliche Belastung abgeklopft wurde – und der Kredit zur Not auch über Rücklagen zu tilgen ist. Denn auch die günstigste Konsumfinanzierung wird zur teuren Angelegenheit, wenn die Raten nur aus dem Dispokredit des Girokontos gezahlt werden können.

Von Verkäuferargumenten nicht unter Druck setzen lassen

Mit Sätzen wie "Sonderkreditkonditionen nur heute" locken Händler und Verkäufer zur schnellen Entscheidung für den kreditfinanzierten Kauf. Auch durch den Hinweis auf begrenzte Angebote sollte man sich jedoch nicht unter Druck setzen lassen. Standhaftigkeit ist auch gefragt, wenn der Verkäufer teurere Produkte mit: "Nehmen Sie doch den Fernseher mit dem größeren Bildschirm! Kostet ja nichts" anpreist. "Kostet nichts" gibt es auch beim Kredit nicht: Entweder ist bei einem teureren Produkt die Rate höher oder die Laufzeit länger – oder sogar auch beides.

Auf Zusatzverträge und Kleingedrucktes achten

Alle Vertragsunterlagen sollten vor einer Unterschrift geprüft werden. Häufig werden bei einem finanzierten Kauf zum Beispiel Restschuld-/Ratenschutzversicherungen oder auch Garantieverträge/-verlängerungen angeboten. Da gilt es genau zu überlegen, ob diese im Einzelfall sinnvoll sind. Häufig sind diese überteuert und/oder überflüssig.

Genau hinsehen heißt es bei der Vertragsunterschrift. Denn häufig wird beim kreditfinanzierten Kauf nicht nur eine "Null-Prozent-Finanzierung" in Höhe des Kaufpreises abgeschlossen, sondern zum Beispiel ein höherer Rahmenkredit mit zusätzlicher kostenpflichtiger Kreditkarte. Manchmal verbergen sich hier auch zwei Kreditverträge: Ein günstiger für den aktuellen Einkauf und ein teurer "für die Wünsche, die noch kommen".

Weiterer möglicher Fallstrick: Manchmal ist der günstige Zinssatz nur für eine begrenzte Zeit gültig und die vereinbarte (Mindest-)Rate reicht nicht aus, um den Kredit innerhalb dieser Zeit abzuzahlen. Solche Kosten treibenden Vertragsbestandteile sollten Sie unbedingt vermeiden!

Adventskalender an einer Wand mit Säckchen

Festtage: Schenken, Schmücken und Essen

Rund um Advent, Weihnachten und Silvester hat die Verbraucherzentrale Päckchen mit zahlreichen Tipps geschnürt: zu Kinderspielzeug, Gutscheinen, Backen mit Kindern, Festessen, Bäumen, Dekoration, Lichterketten, Umtausch, Böllern und noch einigem mehr.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.