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Der russische Angriff auf die Ukraine erschüttert Europa. Neben allen Sorgen um Menschenleben und die Zukunft der Ukraine fragen sich Verbraucher:innen, was mit ihrem Geld passiert. Sollten Sie ihr Geld nun anders anlegen? Was passiert mit Russland-ETF/Fonds? Und ist Ihr Geld bei der europäischen Tochter einer russischen Bank sicher?
Schon seit 2014 gibt es Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland – als die aktuelle Gewaltspirale mit der Unterstützung prorussischer Separatisten in Gang geriet. Betroffen ist der Finanzsektor dadurch schon länger.
Doch viele Fragen haben seit Februar 2022 neue Brisanz, beispielsweise ob Tages- und Festgelder bei europäischen Töchtern russischer Banken sicher sind. Denn im letzten Jahr gab es diverse neue Reaktionen und Sanktionen der EU verbunden mit russischen Reaktionen darauf.
Aktuell kann niemand die weitere Entwicklung des Krieges sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen seriös einschätzen. Trotzdem lohnt es sich, die rechtliche Situation zu kennen.
Anleger:innen fragen sich, welche Auswirkungen der begonnene Krieg auf den Finanzsektor haben könnte. Ein Aspekt ist, dass verschiedene Institute mit russischen Wurzeln im deutschen Markt auftreten, vor allem mit Tages- und Festgeldkonten.
Es handelt sich dabei in der Regel um Töchter russischer Banken, etwa die VTB Austria AG mit Sitz in Wien, die mit der VTB Direktbank in Frankfurt am Main eine Zweigniederlassung für den deutschen Markt unterhält. Weitere Banken sind zum Beispiel die Sberbank, die FIBR (Amsterdam Trade) oder die East West Direkt.
Doch auch deutsche und europäische Banken können vom Krieg betroffen sein, wenn sie geschäftliche Engagements in Russland oder der Ukraine haben.
Sollte es infolge des Krieges, der Sanktionen, darauf folgender Reaktionen oder wirtschaftlicher Folgen zur Insolvenz eines Kreditinstitutes kommen, sind Kundeneinlagen bei europäischen Banken grundsätzlich durch die gesetzliche und ggf. auch eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung oder die Institutsgarantie geschützt.
Für Banken mit Hauptsitz in Deutschland greift die hiesige gesetzliche Einlagensicherung. Konkret gilt das für die VTB Bank und die VTB Direktbank. Für europäische Töchter russischer Banken gilt die Einlagensicherung des entsprechenden Landes:
Es sind in den genannten Fällen EU-Banken, die dem EU-Recht und der von der EU vorgesehenen Finanzaufsicht unterliegen. Das gilt auch für die in der EU vorgeschriebene Einlagensicherung.
Die Information, welche Einlagensicherung gilt, finden Sie auf der Internetseite Ihres Geldinstituts. Außerdem sind die Institute bei Kontoeröffnung verpflichtet, Sie über die Einlagensicherung zu informieren – dann finden Sie die Information in Ihren Unterlagen.
Hat Ihre Bank beispielsweise ihren Sitz in Österreich, dann klicken Sie auf den Link über "Austria", der Sie zur Einlagensicherung ESA Austria führt. Dort finden Sie dann tagesaktuelle Informationen, sollte eine Insolvenz und ein Entschädigungsfall festgestellt werden. Für Einlagen bei Kreditinstituten, die im EU-Ausland abgesichert sind, kann ein zusätzliches Risiko bestehen. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass im Krisenfall die Mittel der Einlagensicherung nicht ausreichen. Dann stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Staaten finanziell in der Lage sind und ein Interesse daran haben, diese Sicherheit zur Not aus Steuermitteln zu gewährleisten. Damit sind die Sicherungssysteme nur so sicher wie die Staaten, die sie implizit decken. Bei der Bonität (Kreditwürdigkeit, Finanzkraft) der Staaten gibt es im Euroraum allerdings große Unterschiede. Der Bundesrepublik Deutschland wird hier die höchste Bonität zugeschrieben.
Auf Basis dieser Überlegungen raten wir grundsätzlich zu Anlagen mit deutscher Einlagensicherung, wenn ein hohes Maß an Sicherheit angestrebt wird. Unabhängig davon raten wir zu einer breiten Diversifikation über verschiedene Anlageklassen.
Am 1. März 2022 hat die österreichische FMA-Finanzaufsicht der Sberbank Europa AG den Geschäftsbetrieb untersagt und sie damit faktisch geschlossen. Kund:innen werden bis zu 100.000 Euro über die Einlagensicherung zurück erhalten.
Den grundsätzlichen Ablauf in einem Insolvenzfall beschreibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Für die Bundesrepublik Deutschland liefe die Abwicklung der Ansprüche in einem Insolvenzfall grundsätzlich über die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken.
Einlagen im Sinne der gesetzlichen Einlagensicherung sind zum Beispiel die Guthaben auf Girokonten und Sparbüchern, Tagesgeld, Festgeld und Sparbriefen. Pro Institut mit eigener Lizenz und Kunde sind 100.000 Euro geschützt. Hier haben Anleger einen Rechtsanspruch.
Alle Einlagen bei Kreditinstituten in der EU sind im Rahmen der jeweiligen nationalen Einlagensicherung des Landes, in dem das Kreditinstitut seinen Sitz hat, bis zur Höhe von 100.000 Euro je Kontoinhaber abgesichert.
Die Rückzahlung von Einlagen im Entschädigungsfall soll innerhalb von maximal sieben Arbeitstagen nach der schriftlichen Meldung des Geschädigten erfolgen. Weitergehende Informationen zur Einlagensicherung finden Sie in unserem zugehörigen Artikel.
Je nach Kreditinstitut kann die abgesicherte Summe in der gesetzlichen Einlagensicherung noch um freiwillige private Einlagensicherungssysteme ergänzt werden. In Deutschland wäre dies der Bundesverband Deutscher Banken (BdB). Beispielsweise ist die VTB Bank (Europe) SE als russische Tochter Mitglied im BdB. Im Insolvenzfall beträgt der Schutz pro Anleger daher (Stand 28.02.2022) mindestens 750.000 Euro pro Anleger.
Würde also die VTB Bank (Europe) SE insolvent werden und die BaFin den Entschädigungsfall feststellen, würden beide Einlagensicherungssysteme greifen.
Das ist denkbar, aber bisher ungewiss, weil Umfang und konkrete Ausgestaltung der Sanktionen noch nicht vollständig ersichtlich sind.
So könnte die Abschaltung des internationalen Zahlungsverkehrssystems Swift für russische Banken Auswirkungen auf deren europäischen Tochterbanken haben. Dürfen auch diese nicht mehr an Swift teilnehmen, ist zum Beispiel denkbar, dass Kunden nicht mehr täglich über ihr Tagesgeld verfügen können.
Es ist nicht völlig auszuschließen, dass russische Banken versuchen könnten, Gelder ihrer europäischen Töchter abzuziehen.
Nein. Hier ist eine feste Laufzeit vereinbart, deshalb können Sie das Geld vor Ablauf der Vereinbarung nicht abziehen. Sollte allerdings aufgrund einer Insolvenz der Bank ein Entschädigungsfall festgestellt werden, erhalten Sie Ihr Geld im Rahmen der abgesicherten Beträge automatisch vorzeitig ausgezahlt.
Tagesgeld hingegen ist jederzeit verfügbar.
In der derzeitigen Situation kann nicht ausgeschlossen werden, dass angelegte Gelder direkt oder indirekt Kriegszwecken dienen. Dies gilt auch, aber eben nicht nur, bei russischen Tochterbanken.
Insbesondere die Aktienmärkte und der Wechselkurs des Rubels haben auf den Krieg und die Sanktionen mit starken Kursschwankungen reagiert. Von Ende Februar 2022 bis März 2023 war der Aktienhandel an der Moskauer Börse ausgesetzt. Das bedeutet, dass der Kauf und Verkauf sowie die Wertbestimmung von Anteilen bis auf weiteres eingestellt wurde. Solange kein Aktienhandel an einer Börse stattfindet, findet auch keine Preisfestsetzung statt.
Aktien russischer Konzerne sind nicht nur in Moskau, sondern auch an vielen anderen Börsen notiert. Der Handel mit russischen Aktien ist in der EU immer noch erheblich eingeschränkt. In Folge dessen gehen Kapitalverwaltungsgesellschaften unterschiedlich vor. Kapitalverwaltungsgesellschaften sind Unternehmen, deren Betriebszweck in der Vermögensverwaltung von Investmentvermögen und der Ausgabe von Investmentzertifikaten besteht.
Es gibt Russland-ETF, die weiterhin vom Handel ausgesetzt und nicht aufgelöst sind. Gleichzeitig gibt es aber auch abgewickelte und aufgelöste Russland-ETF. Verbraucher:innen, deren Russland-ETF mittlerweile abgewickelt und aufgelöst wurden, mussten oft einen Totalverlust hinnehmen. Sie kritisieren, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle nicht im Interesse der Anleger:innen gehandelt hätte und nicht das "mildere Mittel" einer Fondsschließung bzw. -aussetzung anstelle der Abwicklung und Auflösung wählte.
Bei einer wie oben beschriebenen Marktstörung kann der Handel mit betroffenen Fonds und ETF ausgesetzt werden. So wurde es auch im Fall vieler Russland- und Osteuropa-Fonds gehandhabt: Große Indexanbieter wie MSCI aus den USA oder Russell aus Großbritannien haben russische Aktien aus vielen ihrer Indizes gestrichen. Daraufhin haben Fondsanbieter weitgehend den Handel mit Russland-ETF ausgesetzt.
Beschwerden und Rückfragen von Anleger:innen betreffen fast ausnahmslos Fonds und ETF, die im europäischen Ausland aufgelegt wurden und damit der Aufsicht der Behörden in den jeweiligen Herkunftsstaaten unterstehen.
Viele ETF und Fonds haben den Wert russischer Wertpapiere auf null gesetzt. Andere hingegen haben die Notierungen des letzten Handelstages herangezogen. Wiederum andere Anbieter nehmen eigene Schätzungen vor oder lassen sich Taxen und Werte von Brokern geben, die sie zur Wertermittlung der Russland-Papiere in ihren ETF oder Fonds verwenden. Es gibt also kein einheitliches Vorgehen.
Häufiges Handeln auf Basis des aktuellen Nachrichtengeschehens verursacht nur zusätzliche Kosten und birgt das Risiko geringerer Renditeaussichten. Unabhängig davon, ob diese Entscheidung sich als richtig herausstellt, kosten die Transaktionen erneut Gebühren ("Hin und her macht Taschen leer").
Wenn ein ETF geschlossen wird, verlieren Anleger:innen nicht das investierte Kapital. Anbieter kündigen eine Schließung zudem im Voraus an. Die Schließung eines ETFs stellt also nicht zwangsläufig einen finanziellen Nachteil für Anleger:innen dar.
Allerdings können Verbraucher:innen durch Anteilsverkäufe nicht ihr Geld aus einem solchen ETF ziehen, weil er nicht handelbar ist. Somit können letztlich indirekt doch finanzielle Nachteile für Verbraucher:innen entstehen, falls sie schnell an das angelegte Geld kommen müssen.
Die Zwangsrücknahme ausstehender Anteile im Zuge der Auflösung einiger Fonds und ETF wurde von vielen Stellen mit einer letzten Berechnung im Dezember 2022 durchgeführt. Das bedeutet, dass das ETF bzw. Fonds-Vermögen verwertet und nach Kostenabzug an die Anleger:innen ausgekehrt wurde. In Folge dieser Verwertung standen teils erhebliche Verluste von bis zu 100 Prozent zu Buche.
Soweit es sich um einen indexnachbildenden Fonds bzw. indexbasierten ETF handelt, muss die Aussonderung der russischen Aktien auf Ebene des Index erfolgen. Der indexbasierte ETF vollzieht die Änderungen des Index dann entsprechend nach.
Entspricht die Nichtberücksichtigung von russischen Aktien der bisherigen Anlagestrategie des ETF, kann der ETF einfach weiterlaufen. Sollte der Name oder die Anlagestrategie eines deutschen ETF angepasst werden, bedarf es der Genehmigung der BaFin.
Für die Entscheidung, ob die Aussetzung der Anteilsrücknahme oder die Abwicklung eines ETF sinnvoll ist, kommt es laut BaFin auf den jeweiligen Einzelfall an. Eine Kündigung bedarf weder einer Rechtfertigung noch eines Grundes.
Sind Sie geschädigt worden, dann könnte es sinnvoll sein, zu prüfen Sie, ob Sie von der Bank oder dem Handelsort eindeutig über das Ausmaß möglicher Abwertungen - speziell im Sanktionsfall – informiert wurden. Hier könnte möglicherweise ein Verstoß gegen eine Aufklärungspflicht vorliegen. In anderen Fällen hat z.B. das OLG Stuttgart entschieden, dass eine Bank ihre Kund:innen über die Funktionsweise und die Risiken eines Swap-ETF aufklären muss (Az. 9 U 148/16). Ob diese Rechtsprechung hier entsprechend anwendbar wäre, ist noch nicht gerichtlich geklärt.
Gold ist alles andere als eine sichere Geldanlage. Die Preise schwanken teils heftig. Eine Anlage lohnt sich also allenfalls mit kleinen Anteilen des gesamten Vermögens.
In den letzten 20 Jahren schwankte der Goldpreis zwischen rund 300 und 1750 Euro. Hier sind also enorme Verluste möglich und eine Anlage in Gold keinesfalls sorgenfrei.
Derzeit liegen die Zinsen bei sicheren Geldanlagen wie Tagesgeld, Festgeld, Sparbrief oder dem guten alten Sparbuch unterhalb der Inflationsrate. Mit sicheren Geldlagen macht man daher in der Praxis einen realen Verlust.
Dies ist ein Grund, warum viele Anleger:innen nach Produkten suchen, mit denen man nach Kosten und unter Berücksichtigung der Inflation eine Nettorendite erzielen kann.
Es gibt "typische Geheimtipps", die in echten oder vermeintlichen Krisenzeiten oft verstärkt nachgefragt werden, weil man sich Werterhalt erhofft. Neben physischem Gold in Form von Barren oder Münzen (siehe vorheriger Abschnitt) werden in den letzten Jahren immer wieder Anlagemöglichkeiten angepriesen, die unserer Sicht in den Bereich der Spekulation fallen. Hier geht es zum Beispiel um Kryptowährungen wie Bitcoin.
Für eine strategische Geldanlage eignet sich dies aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht. Niemand weiß, wie sich der Kurs einer Kryptowährung in Zukunft entwickeln wird. Viele Kryptowährungen zeichnen sich unter anderem durch große Kursschwankungen aus, d.h. es sind in kurzer Zeit hohe Gewinne, aber eben auch riesige Verluste bis hin zum Totalverlust denkbar. Zudem sind Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Wer Kryptowährungen trotz der damit verbundenen Risiken kaufen will, sollte dies im Rahmen einer geeigneten Streuung nur mit einer kleinen Beimischung tun. Außerdem sollten Sie Geld nutzen, auf das Sie im Notfall verzichten können. Beim Thema Kryptowährungen sollten Sie sich zudem über die technischen Voraussetzungen und deren Risiken im Klaren sein. Berücksichtigen Sie auch, dass nicht alle Anbieter seriös sind und auf Trading- und Handelsplattformen leider auch Betrüger unterwegs sein können.
Die Zinsen für Ratenkredite steigen seit Jahren moderat. Für die Hypothekenzinsen ist seit Januar 2022 ebenfalls eine Zinswende festzustellen. Die Europäische Zentralbank hat die Leitzinsen zuletzt mehrfach erhöht, um die Inflation zu bekämpfen.
In Folge der Erhöhung der Leitzinsen sind die Kreditzinsen gestiegen. Denn Anpassungen am Leitzins wirken sich mit zeitlicher Verzögerung auf Soll- und Habenzinsen aus.
Für Schuldner mit Konsumentenkrediten kommt es darauf an, ob sie einen festen Zins über die Laufzeit vereinbart haben oder einen variabler Zins. Im ersten Fall bleibt alles wie gehabt. Im zweiten Fall werden die Zinsen nach oben angepasst. Das ist in der Regel bei Dispozinsen und Überziehungskrediten der Fall. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie mit Ersparnissen zum Beispiel auf niedrig verzinsten Tagesgeldkonten den Kredit tilgen oder zumindest teilweise tilgen können. Denn: Kreditzinsen sind in den meisten Fällen höher als Sparzinsen.
Für Darlehensnehmer, die eine Immobilie finanzieren, ändert sich bei Festzinsdarlehen in den ersten zehn Jahren der Finanzierung nichts. Die monatliche Belastung bleibt konstant. Allerdings sollte man prüfen, mit einem Forwarddarlehen schon heute die Zinsen für die Anschlussfinanzierung festzuschreiben. Je nach Darlehensgeber kann eine neue Zinsfestschreibung zum Beispiel schon zwei oder drei Jahre vor dem Zinsbindungsende für weitere 10, 15 Jahre oder länger vereinbart werden.
Darlehensnehmer mit einer vereinbarten Zinsbindungszeit von mehr als zehn Jahren, zum Beispiel 15 Jahren, haben weitere Möglichkeiten. Es besteht nämlich die gesetzliche Möglichkeit, das Darlehen zehn Jahre nach der Vollauszahlung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zu kündigen. Mit einer neuen Zinsbindung kann das heutige Zinsniveau für eine weitere Zinsbindungszeit festgeschrieben werden.
Ebenso sollte man in den Vertrag schauen. Möglicherweise sind Sondertilgungen vereinbart, die man mit niedrig verzinstem Guthaben nutzen kann, um für eine spätere Anschlussfinanzierung eine geringe Restschuld finanzieren zu müssen.
Das steigende Zinsniveau sollte aber auf jeden Fall kein Anlass sein, überstürzt eine Immobilie oder zum Beispiel ein Auto zu kaufen.
Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.