Das Wichtigste in Kürze:
- Werbeanzeigen versprechen tolle Aktiengewinne durch angeblich geheime Tipps zu vorbörslichen Aktienverkäufen.
- Die angeblichen Verkaufsportale sehen überzeugend echt und professionell aus.
- Vorbörsliche Aktienkäufe sind für Verbraucher:innen nicht möglich.
- Bei Zahlungen werden Sie Ihr Geld verlieren.
Was bedeutet Pre-IPO?
Wenn bekannte Unternehmen an die Börse gehen, ist das für Kriminelle ein guter Anlass, um Verbraucher:innen mit dem Verkauf von Aktien dieser Unternehmen abzuzocken. Beliebt bei den Abzockern ist der Verkauf sogenannter Pre-IPO-Aktien. IPO steht für „intial public offering“, also den offiziellen Börsenstart einer Aktie. Pre-IPO bedeutet somit der Handel mit Aktien vor dem eigentlichen Börsenstart.
Alles Fake oder was?
Die Betrüger schalten daher im Vorfeld des Börsengangs Werbung per Social Media oder starten Telefonaktionen. Über professionell gefälschte Internetseiten versuchen die Kriminellen den Eindruck zu erwecken, Sie könnten die Aktien zu Vorzugspreisen erwerben. Gleichzeitig wird Sicherheit vorgegaukelt unter Ausnutzung des guten Namens von großen und seriösen Unternehmen, welche an die Börse gehen wollen. Im weiteren Verlauf wird Druck erzeugt, indem Ihnen kurze Fristen für die Abwicklung des Kaufs und der Zahlung gesetzt werden. Die Betrüger versuchen Angst zu erzeugen, dass Sie eine gute Gelegenheit verpassen würden, um Sie zu einer schnellen Zahlung zu bewegen.
Nachdem Sie dann den Kauf abgeschlossen und die Zahlung erledigt haben, erhalten Sie weder die Aktien noch erreichen Sie den angeblichen Verkäufer. Auch eine Strafanzeige hilft nicht mehr, da die Zahlungen umgehend auf andere Konten weitergeleitet werden. Das angeblich investierte Geld ist verloren. Besonders kritisch wird die Situation dann, wenn Sie für die Investition zusätzlich ein Kredit aufgenommen haben. Diesen müssen Sie trotz des Totalverlustes an die Bank zurückzahlen.
So schützen Sie sich
- Für Verbraucher:innen ist der Erwerb von vorbörslichen Aktien nicht möglich. Derartige Angebote sind stets betrügerisch.
- Sollte die Zahlung bereits erfolgt sein, empfehlen Ihnen die Verbraucherzentralen, möglichst umgehend eine Strafanzeige zu stellen und sich mit dem polizeilichen Aktenzeichen an Ihre und die Empfängerbank zu wenden. Die Aussicht, Ihr Geld zurückzuerhalten, ist dennoch leider fast ausgeschlossen. Aber Sie helfen dabei, das Konto zu schließen, das für Straftaten genutzt wird.
- Die Strafanzeige können Sie online unter www.online-strafanzeige.de stellen.