Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Studienkredit

Stand:
Wenn das Geld nicht reicht und der BAföG-Antrag abgelehnt wurde, erscheint der Studienkredit wie eine rettende Idee. Aber Vorsicht: Jedes Darlehen muss später mit Zinsen zurückgezahlt werden und kann irgendwann zum Schuldenproblem werden.
Pflanze wächst aus einem Lehrbuch und Kleingeld
Off

Für Studienkredite gibt es die unterschiedlichsten Angebote von privaten und staatlichen Förderbanken, die allerdings alle etwas gemeinsam haben: Sie müssen mit Zinsen relativ schnell nach dem Studium vollständig zurückgezahlt werden und sind daher eine potenzielle Schuldenfalle. Also: Wer nicht um einen Studienkredit herumkommt, beschränkt ihn besser auf das Notwendigste und vergleicht die Konditionen der verschiedenen Angebote genau. Unabhängige Beratung zu Studienkrediten und anderen Möglichkeiten der Studienfinanzierung bietet die Verbraucherzentrale. 

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.