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Hochwasserschäden am Haus? Das sollten Sie jetzt tun

Stand:
Wenn das Wasser weicht, werden die Schäden am Haus erst wirklich sichtbar. Was Betroffene von Hochwasser und Starkregenereignissen jetzt tun sollten, damit es keinen Ärger mit der Versicherung gibt.
Eine Siedlung steht unter Wasser, auf der Straße sind Sandsäcke gestapelt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie sich und Ihre Angehörigen in Sicherheit gebracht haben, dokumentieren Sie die Schäden mit möglichst aussagekräftigen Fotos, beispielsweise mit dem Smartphone.
  • Schauen Sie nach, welche Versicherungen Sie haben und welche für welche Schäden zuständig ist.
  • Wichtig: Schäden am Haus regelt die Wohngebäudeversicherung nur, wenn Sie eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben.
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Der Regen lässt nach, das Entsetzen bleibt. Erst nach und nach wird das Ausmaß der Katastrophe sichtbar. Was ist zu tun, damit nach dem Unglück nicht auch noch Ärger mit dem Versicherer droht? Hier gilt zunächst ein Dreiklang aus

  • Sichern,
  • Dokumentieren,
  • Informieren.

Das oberste Gebot der Stunde heißt Sicherheit. Bringen Sie sich und Ihre Angehörigen, Freunde und Nachbarn in Sicherheit und folgen Sie den Anweisungen der Hilfstruppen und Behörden. Auch im Haus ist Vorsicht geboten: Der überflutete Keller kann schnell zur Falle werden oder unter Strom stehen. Wenn gefahrlos möglich, können Sie erste Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden ergreifen.

Von zentraler Bedeutung ist dabei unter anderem die sogenannte Elementarschadenversicherung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert daher mehr Präsenz für dieses zunehmend wichtige Thema auf der politischen Agenda. Wohngebäude müssten einerseits durch bauliche Maßnahmen besser an Wetterextreme angepasst sein. "Klimaanpassung bedeutet aber auch, dass sich Verbraucher:innen verstärkt gegen Klimarisiken absichern müssen – bezahlbar und verlässlich", so vzbv-Vorständin Ramona Pop in ihrem Statement vom 3. Juni 2024 zugunsten einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung. 

Dokumentieren, dann informieren

Dokumentieren Sie alle Schäden. Machen Sie mit Digitalkamera oder Smartphone aussagekräftige Fotos, bevor Sie weitere Maßnahmen einleiten oder mit den Aufräumarbeiten beginnen. Holen Sie zur Not auch Zeugen hinzu.

Wichtig: Ihnen obliegt eine Pflicht zur Minimierung des Schadens. Prüfen Sie, welche Maßnahmen Sie einleiten können, um den Schaden so klein zu halten wie möglich. Beispiel: Bei nur wenig Wasser im Keller sollten Sie sofort nach der Dokumentation mit dem Abschöpfen und Trockenlegen beginnen.

Informieren Sie dann zeitnah Ihre Versicherer und besprechen mit diesen vielleicht bereits die nächsten Schritte. Die meisten Versicherer bieten hierfür Schadens-Hotlines an. Je nach Schaden sind hier verschiedene Versicherer Ihre Ansprechpartner:

  • Schäden im, am und rund ums Haus sind im Rahmen der sogenannten Elementarschadenversicherung in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Prüfen Sie anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben (oder fragen Sie bei der Versicherung nach), denn diese gehört nicht automatisch zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
  • Die Hausratversicherung ersetzt Ihr "bewegliches" Hab und Gut, also beispielsweise Möbel und andere Einrichtungsgegenstände und Hausrat. Aber Achtung: Überschwemmungsschäden am Hausrat sind nur versichert, wenn auch hier der Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung zur Hausratversicherung mit abgeschlossen wurde. Weitere Informationen zur Hausratversicherung finden Sie in unserem Artikel zum Thema.
  • Schäden am Auto durch Überschwemmung sind in der Regel in der KFZ-Versicherung mitversichert, hierzu muss aber mindestens Teilkaskoschutz bestehen.
  • Auch in der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung sind oft größere Schäden am Eigentum durch Elementarereignisse mitversichert. Können Sie nun den Sommerurlaub also nicht wie geplant antreten - weil der Keller unter Wasser steht oder das Auto Opfer der Fluten wurde -, setzen Sie sich umgehend mit dem Reiseanbieter und Ihrem Reiseversicherer zwecks Stornierung der Reise in Verbindung. So bleiben Sie nicht auch noch auf den Stornokosten sitzen.

Die Grafik zeigt fünf wichtige Schritte bei einem Hochwasserschaden am Haus.

Die Grafik können Sie in voller Auflösung als PNG herunterladen.

Was Sie wann tun sollten - darüber informiert auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. In seiner Hochwasserschutzfibel bietet es unter anderem Tipps zur Vorsorge und was Sie im Hochwasserfall beachten sollten. Gut zu wissen: Ab Seite 58 finden Sie drei kompakte Checklisten, die Ihnen dabei helfen.


 

Vorsicht vor unseriöser Geschäftemacherei

Viele, die von Hochwasser betroffen sind, sind darauf angewiesen, Geräte wie Pumpen oder Bautrocknungsgeräte zu leihen oder zu kaufen. Hier setzt leider sehr schnell unseriöse Geschäftemacherei ein: Online-Shops, die Geräte gegen Vorauszahlung anbieten, aber nie liefern, beispielsweise. Wie Sie solche Fake-Shops erkennen können, haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst.

Und wer den Opfern des Hochwasser helfen möchte, spendet mitunter Geld. Leider sind auch da mitunter unseriöse Spenden-Organisationen unterwegs. Wie Sie die seriösen erkennen, haben wir in einem weiteren Beitrag zusammengestellt.

Überschwemmung und Sandsäcke an einer Tür

Starkregen, Hochwasser, Unwetter

Gesammelte Informationen zu Vorbeugung, Maßnahmen und Versicherungsschutz bei wetterbedingten Schäden

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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
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Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.