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Glaukom-Früherkennung: Nutzen ist nicht wissenschaftlich erwiesen

Stand:
Die Glaukom-Früherkennung gehört zu den häufigsten angebotenen und in Anspruch genommenen IGeL-Leistungen. Weil ein wissenschaftlicher Nachweis für den Nutzen der Früherkennungs-Untersuchung fehlt, ist sie nur bei konkretem Krankheitsverdacht oder bei bestimmten Risikofaktoren eine Kassenleistung.
Ein älterer Mann lässt sich von einem Augenarzt untersuchen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Glaukom-Früherkennung besteht aus der Untersuchung des Auges mit dem Spaltlampenmikroskop, der besonderen Untersuchung des Sehnervs sowie der Messung des Augeninnendrucks.
  • Die Glaukom-Früherkennung ist eine Privatleistung, da der Nutzen dieser Untersuchungsmethode wissenschaftlich nicht belegt ist.
  • Liegt ein Verdacht auf ein Glaukom vor oder ein bestimmter Risikofaktor, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
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Das Krankheitsbild Glaukom

Das Glaukom zählt zu den häufigsten Erblindungsursachen. Der Begriff steht für verschiedene Augenkrankheiten, bei denen der Sehnerv geschädigt wird. In Deutschland sind etwa 2 Prozent der über 40-Jährigen und bis zu 4 Prozent der über 65-Jährigen Menschen davon betroffen.

Die Schädigung am Sehnerv führt zu einer allmählichen Sehminderung. Meist unbemerkt sterben Nervenfasern ab. Beschwerden wie Einschränkungen im Sichtfeld treten vermehrt auf, wenn die Erkrankung bereits fortgeschritten ist. Im schlimmsten Fall kann ein Glaukom zur Erblindung führen.

Glaukom-Früherkennung: Was bezahlt die Krankenkasse?

Die Glaukom-Früherkennung besteht aus der Untersuchung des Auges mit dem Spaltlampenmikroskop, der besonderen Untersuchung des Sehnervs und der Messung des Augeninnendrucks. Besteht ein Verdacht auf ein Glaukom, werden Arzt:innen zusätzlich das Gesichtsfeld messen. Dabei lässt sich feststellen, ob bestimmte Sehbereiche eingeschränkt und bereits blinde Stellen entstanden sind.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Glaukom-Früherkennung, wenn ein begründeter Krankheitsverdacht auf ein Glaukom besteht oder bei bestimmten Risikofaktoren (z. B. dauerhafte Kortisoneinnahme oder Augenschäden bei Diabetes). Die behandelnden Ärzt:innen können die Untersuchung ebenfalls zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, wenn eine Folgeuntersuchung zur Verlaufskontrolle erforderlich ist.

Eine Nachfrage bei Ärzt:innen oder bei der Krankenkasse lohnt sich. Die reine Glaukom-Früherkennung, die sich an gesunde, beschwerdefreie Menschen richtet, wird nicht von den Krankenkassen bezahlt.

Warum ist die Früherkennung kostenpflichtig?

Nach Analysen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) lässt sich bisher nicht sicher beurteilen, welchen Nutzen eine allgemeine Früherkennung hat, da aussagekräftige Studien bislang fehlen.

Zu dieser Einschätzung kommt auch der IGeL-Monitor, der die Augenspiegelung mit Augeninnendruckmessung, die HRT, die OTC sowie die Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung mit "tendenziell negativ" bewertet hat – aus dem gleichen Grund: Es gibt keine aussagekräftigen Studien, die die Frage untersucht haben, ob die Untersuchungen wirklich verhindern helfen, dass Menschen schlechter sehen oder sogar blind werden.

Ob eine allgemeine Früherkennungsuntersuchung (Screening) ab einem bestimmten Alter oder für bestimmte Risikogruppen sinnvoll ist, wurde also bisher noch nicht ausreichend untersucht. So bekräftigt die Europäische Glaukomgesellschaft in Ihrer fünften Richtlinie im Oktober 2021, dass "(...) obwohl es zahlreiche vergleichbare Diagnosestudien gibt, (es) nicht erwiesen (ist) , welche Test oder welche Kombination von Tests die Ergebnisse für (...) (Patient:innen) bei vertretbaren Kosten verbesser(n). " Deshalb bezahlen Krankenkassen die Glaukom-Früherkennung nur im begründeten Einzelfall.

IGeL: Keine Einwilligung am Empfang unterschreiben!

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Tipps für Patienten und Patientinnen

  • Wenn Ihnen Ihr Augenarzt oder Ihre Augenärztin eine Glaukom-Früherkennung anbieten, dann fragen Sie konkret nach dem individuellen Nutzen.
  • Klären Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin und mit Ihrer Krankenkasse, ob bei Ihnen ein Verdacht auf ein Glaukom oder ein bestimmter Risikofaktor vorliegt. Denn dann ist die Untersuchung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Sofern Sie sich gegen eine Glaukom-Früherkennung entscheiden, müssen Sie den Verzicht gegenüber dem Augenarzt oder der Augenärztin nicht schriftlich bestätigen und auch keine Nachteile bei einer möglichen späteren Diagnose befürchten.
  • Entscheidend ist die Untersuchung des Sehnervs. Die Augeninnendruckmessung allein ist nicht aussagekräftig, weil ein Glaukom auch ohne erhöhten Druck entstehen kann und auch ein erhöhter Augeninnendruck nicht immer mit einem Glaukom einhergeht.

  • Falls Sie die Untersuchung wünschen, fragen Sie vorab Ihren Arzt oder Ihre Ärztin und Ihre Krankenkasse, in welchen Fällen die Kosten übernommen werden. Das gilt z.B. bei einem bestehenden Diabetes oder dauerhafter Kortisoneinnahme.

Berufsverband der Augenärzte abgemahnt

Der Berufsverband der Augenärzte warb in einer Patienteninformation mit dem Satz, dass die "Sinnhaftigkeit" dieser Früherkennung "wissenschaftlich belegt" sei. Diese Aussage hat die Verbraucherzentrale NRW im Februar 2017 erfolgreich abgemahnt. Der Berufsverband der Augenärzte darf demnach nicht mehr mit der Aussage werben, dass die Sinnhaftigkeit der Glaukom-Früherkennung wissenschaftlich belegt sei. Er verpflichtete sich, diese Formulierung zukünftig zu unterlassen. Die Verbraucherschützer forderten auch die Augenärzte und Augenärztinnen selbst auf, diese Formulierung gegenüber ihren Patient:innen nicht mehr zu verwenden.

Weitere Informationen zur Glaukom-Früherkennung und den Nutzen dieser Untersuchung finden Sie auf den Seiten des ZDF IGeL-Monitor und Gesundheitsinformation.de.

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