Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Pflegeheim wird teurer – in diesen Fällen ist eine Preiserhöhung möglich

Stand:
Pflegeheime können Preise unter bestimmten Voraussetzungen anheben. Wir erklären, was Sie bei Preiserhöhungen im Pflegeheim tun können.
Eine Senioren sitzt mit einem Taschenrechner am Tisch und zählt Münzen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Preise im Pflegeheim können steigen, wenn sich der Pflegebedarf ändert oder dem Unternehmen Mehrkosten entstehen.
  • Das Pflegeunternehmen kann die Kosten für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung anheben und unter bestimmten Umständen auf die Heimbewohner:innen umlegen.
  • Das Unternehmen kann auch die Investitionskosten anpassen und an die Heimbewohner:innen weitergeben.
  • Bei der Entgelterhöhung muss das Unternehmen ein bestimmtes Vorgehen einhalten.
On

Wer im Pflegeheim lebt, ist per Gesetz an den Kosten für Pflege und Unterkunft beteiligt. Darüber hinaus zahlen Sie einen Beitrag zu den Investitionskosten des Pflegeunternehmens. Das sind zum Beispiel Kosten für Umbau, Modernisierung und Instandhaltung. Bei Vertragsschluss wird genau festgelegt, welche finanziellen Belastungen auf Sie zukommen. Die Kosten, die Sie selbst tragen, sind über den Lauf der Jahre betrachtet jedoch keine fixe Summe.

Will das Pflegeunternehmen die Preise erhöhen, muss es besondere Voraussetzungen erfüllen und ein bestimmtes Verfahren einhalten. Diese Vorgaben sind im Wohn- und Betreuungsgesetz (WBVG) geregelt. Das Gesetz gilt nicht nur für stationäre Pflegeheime, in denen Pflegebedürftige dauerhaft wohnen und gepflegt werden, sondern auch für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. In denen werden Pflegebedürftige, die ansonsten in ihrer eigenen Wohnung leben, den Tag über oder in der Nacht versorgt. Es gilt auch für Einrichtungen für Kurzzeitpflege, in denen Pflegebedürftige nur für einen bestimmten Zeitraum gepflegt werden. Etwa, weil die Pflegeperson selbst für 2 Wochen im Krankenhaus ist.

Unter den folgenden Bedingungen kann ein Pflegeunternehmen die Preise erhöhen:

Die Berechnungsgrundlage ändert sich

Die Kosten für Pflege, Betreuung, Wohnraum, Verpflegung und Investitionskosten berechnet das Pflegeunternehmen zu dem Zeitpunkt, an dem Sie den Vertrag mit ihm schließen. Wenn sich im Laufe der Vertragslaufzeit etwas an den Kosten ändert, kann es unter gewissen Umständen die Kosten an Sie weitergeben.

Die Kosten bei Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung steigen

Die alltäglichen Kosten, die in einem Pflegeheim entstehen, betreffen Ihre Pflege und Betreuung, die Unterkunft (inklusive Zimmerreinigung und andere Services) und die Mahlzeiten. Bei Pflege und Betreuung können gestiegene Lohn- und Personalkosten zu einer Entgelterhöhung führen. Im Zusammenhang mit den so genannten "Hotelkosten" (Unterkunft und Pflege) sind gestiegene Energie- und Lebensmittelkosten die Hauptursache für eine Preissteigerung.

Es gilt ein neuer Versorgungsvertrag mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern

Wenn ein Unternehmen mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, kann es das Entgelt nicht ohne Weiteres erhöhen. Es muss zunächst mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern die Kosten neu verhandeln. Wenn sich alle Seiten einigen, werden die veränderten Sätze für Pflege, Wohnraum und Verpflegung in den so genannten Pflegesatzvereinbarungen festgehalten. Erst dann dürfen sie sie an Sie weitergeben.

Die Preise für Selbstzahler erhöhen sich

Wenn Sie die Kosten selbst zahlen, muss das Pflegeunternehmen zwar nicht mit den Pflegekassen verhandeln. Trotzdem muss es sich auch dann an bestimmte Vorgaben halten: Zum Beispiel müssen sowohl die Erhöhung als auch das neue Entgelt angemessen sein. Eine willkürliche Preisanpassung ist gesetzlich nicht erlaubt.

Aber: Was angemessen ist, ist für Außenstehende nicht immer einfach zu durchschauen. Über einen Vergleich mit Entgelten anderer Einrichtungen und das Preis-Leistungsverhältnis im Allgemeinen können Sie Rückschlüsse ziehen. Wenn die Preise vorher angemessen waren und die Preiserhöhung nachvollziehbar ist, stehen die Zeichen gut, dass in Ihrem Fall alles in Ordnung ist.

Sie haben übrigens Anspruch darauf, einen Blick in die Kalkulationsunterlagen des Pflegeunternehmens zu werfen. Um daraus schlau zu werden, brauchen Sie allerdings betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse. Wenn Sie das Gefühl haben, eine Preissteigerung könnte nicht gerechtfertigt sein, lassen Sie sich unabhängig beraten.

Die Investitionskosten steigen

Investitionskosten sind finanzielle Aufwendungen, die bei Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten oder Instandhaltungsmaßnahmen entstehen. Dabei kann es um das Gebäude selbst, eine technische Anlage, allgemeine Einrichtungsgegenstände oder Fahrzeuge gehen. Zur Erhöhung von Investitionskosten führen zum Beispiel die Sanierung oder der barrierefreie Umbau von Gebäuden oder Gemeinschaftsräumen.

Auflagen von Behörden – zum Beispiel Brandschutz oder die Ausstattung und Größe von Zimmern – können ebenfalls größere Investitionen nach sich ziehen.

Die Investitionskosten stellen einen erheblichen Teil der Kosten, die Sie regelmäßig bezahlen. Die Aufwendungen für bestimmte Investitionen werden dabei auf einen monatlichen Betrag umgerechnet, der auf alle umgelegt wird. Eine Erhöhung der Investitionskosten ist nicht einfach so möglich, sie ist an Auflagen gebunden.

  • Die Investitionskosten dürfen nur erhöht werden, wenn die Investition notwendig ist, damit die Einrichtung weiter betrieben werden kann.
  • Sowohl die Höhe der Investitionen als auch das erhöhte Entgelt müssen angemessen sein.
  • Luxussanierungen dürfen nicht auf die Bewohner:innen umgelegt werden.
  • Kosten, die durch eine öffentliche Förderung gedeckt sind, dürfen ebenfalls nicht auf die Bewohner:innen umgelegt werden.

Mehr Informationen zur Zusammensetzung der Kosten im Pflegeheim bekommen Sie in diesem Artikel.

So muss das Pflegeunternehmen bei einer Entgelterhöhung vorgehen

Es gibt ein fest vorgeschriebenes Verfahren, das das Unternehmen dabei einhalten muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob es das Entgelt für Pflege- oder Betreuungsleistungen, Unterkunft, Verpflegung, Investitionsaufwendungen oder sonstige Entgeltbestandteile erhöhen will. Erfüllt das Unternehmen auch nur eine gesetzliche Vorgabe nicht, ist die Erhöhung unwirksam.

Das Unternehmen muss Ihnen schriftlich mitteilen,

  • dass es das Entgelt erhöhen möchte,
  • um welchen Betrag es das Entgelt erhöhen möchte,
  • ab welchem Zeitpunkt es das erhöhte Entgelt verlangt.

Das Unternehmen muss die Entgelterhöhung begründen. Die Begründung muss

  • die Positionen benennen, für die sich Kostensteigerungen ergeben haben,
  • die alten und neuen Entgeltbestandteile gegenüberstellen,
  • den Maßstab angeben, wie die einzelnen Positionen der Kostensteigerung auf Sie umgelegt werden.

Die Mitteilung über die beabsichtigte Preiserhöhung müssen Sie spätestens 4 Wochen vor dem Tag, zu dem Sie den erhöhten Betrag zahlen sollen, erhalten. Dieses Verfahren gilt übrigens für alle Bewohner:innen, egal ob Sie Selbstzahler sind oder Leistungen der Pflegekassen oder eines Sozialhilfeträgers erhalten.

Ankündigungen vor Pflegesatzverhandlungen ernst nehmen

Es kommt immer wieder vor, dass Pflegeunternehmen ankündigen, dass sie die Preise erhöhen möchten, bevor sie die Verhandlungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern beginnen. Zu diesem Zeitpunkt wissen sie noch nicht, wie hoch die Entgelterhöhung tatsächlich ausfallen wird. Sie teilen also den Erhöhungsbetrag mit, den sie erreichen wollen. Erst danach verhandeln sie die tatsächliche Erhöhung und den Zeitpunkt, ab dem das erhöhte Entgelt gezahlt werden soll. Nach Abschluss der Vereinbarung fordern sie diesen Betrag ab dem ausgehandelten Zeitpunkt rückwirkend.

Wenn die Verhandlungen mehrere Monate dauern, handelt es sich meist um einen beachtlichen Betrag. Daher empfehlen wir Ihnen, den angekündigten Erhöhungsbetrag ab der Ankündigung monatlich zur Seite zu legen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die erhöhten Kosten zu tragen, sollten Sie sich direkt nach Erhalt des Ankündigungsschreibens an das Sozialamt wenden.

Zustimmung zur Entgelterhöhung

Bevor ein Unternehmen die Entgelte erhöhen kann, braucht es Ihre Zustimmung. Das gilt auch, wenn Sie Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen. Erfüllt das Pflegeheim die gesetzlichen Pflichten nicht, können Sie die Zustimmung verweigern. Hierfür nutzen Sie am besten diesen Musterbrief. Wenn das Pflegeunternehmen die Erhöhung dennoch durchsetzen möchte, muss es sie einklagen.

Sollte die Ankündigung der Entgelterhöhung tatsächlich fehlerhaft sein, kann Ihnen das Pflegeheim daraufhin eine korrigierte Ankündigung der Entgelterhöhung zuschicken. Für die gilt dann wieder die vierwöchige Ankündigungsfrist, bevor die Entgelterhöhung in Kraft treten kann.

Wurde das gesetzlich festgelegte Verfahren eingehalten und stimmen die Fristen, dann ist die Erhöhung korrekt. Eine Verweigerung der Zustimmung ist dann nicht möglich.  

Zahlen Sie die höheren Kosten nicht, wollen aber gleichzeitig das Risiko eines Klageprozesses vermeiden, können Sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Unternehmer die Preiserhöhung verlangt, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Das Wichtigste zum Herunterladen

In der kostenlosen Broschüre "Entgelterhöhung im Pflegeheim" lesen Sie, wie sich die Kosten für einen Heimplatz zusammensetzen und in welchen Fällen sie erhöht werden können. Damit lässt sich für Sie besser nachvollziehen, wann eine Erhöhung gerechtfertigt ist.

Senioren in einer Pflegeeinrichtung.

Pflege im Heim: Unsere Informationen für Pflegebedürftige

Von der Suche nach der passenden Einrichtung über den Umzug und Kostenfragen bis hin zur Hilfe bei Problemen: Wir informieren über die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen bei Verträgen mit Pflegeheimen.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!