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Marktcheck: Isoflavone für die Wechseljahre

Stand:
Nahrungsergänzungsmittel mit Soja- oder Rotklee-Isoflavonen sollen bei Wechseljahresbeschwerden helfen. Doch es gibt Risiken und die Wirkung ist nicht nachgewiesen.
NEM mit Isoflavonen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nahrungsergänzungsmittel mit Soja- oder Rotklee-Isoflavonen versprechen Abhilfe bei Wechseljahresbeschwerden. Nachgewiesen ist die Wirkung nicht. 
  • Ob isoflavonhaltige Produkte gesundheitlich unbedenklich sind, ist wegen mangelnder Datenlage bisher auch nicht vollständig geklärt. 
  • Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Viele isoflavonhaltige Produkte überschreiten die empfohlene Tagesdosis.
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Was sind Isoflavone?

Isoflavone sind sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, die insbesondere in Sojabohnen aber auch in Rotklee oder Kudzu vorkommen. Die Struktur der Isoflavone ähnelt der des menschlichen Hormons Östrogen, weshalb es auch als Phytoöstrogen bezeichnet wird.

Die Verbraucherzentralen haben in einem Marktcheck 22 isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel auf Zusammensetzung, Dosierung und Werbeaussagen hin geprüft. Das Ergebnis: Die Mehrheit der Produkte überschreitet die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlene maximale Tagesdosis für Isoflavone. Teils wird mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben geworben.

Gesundheitsrisiken durch fehlende Höchstmengen

Die EFSA empfiehlt eine maximale tägliche Verzehrsmenge für isolierte Isoflavone von 100 mg für Soja-Isoflavone und 43,5 mg für Rotklee-Isoflavone. Über 60 Prozent der Produkte überschritten diese Werte. Problematisch für die Bewertung ist, dass die EFSA nur Orientierungswerte angibt und diese Werte nur für gesunde Frauen nach den Wechseljahren gelten. Solche Empfehlungen fehlen für Frauen in den Wechseljahren, die meist gezielt in der Produktewerbung angesprochen werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt auch diesen Betroffenen, die Orientierungswerte einzuhalten.
 

Isoflavone Meist überdosiert


Problematisch ist es, wenn zusätzlich täglich sojahaltige Lebensmittel wie Soja-Drinks oder Fleischersatzprodukte auf Sojabasis verzehrt werden. Weil keine Daten zur Wirksamkeit und zur Sicherheit für Frauen in den Wechseljahren vorliegen, ist von diesen Produkten abzuraten. Frauen, die an einem östrogenabhängigen Brust- oder Gebärmutterkrebs erkrankt sind oder erkrankt waren, rät das BfR von der Einnahme isoflavonhaltiger Nahrungsergänzungsmittel ab.

Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Wichtige Warnhinweise fehlen

Die Anbieter der überprüften Produkte ignorieren auch den von der EFSA empfohlenen Warnhinweis zur maximalen Einnahmedauer (Produkte mit Soja-Isoflavonen: 10 Monate, Produkte mit Rotklee-Isoflavonen: 3 Monate). Das gleiche gilt für den notwendig erachteten Hinweis, vor der Einnahme isoflavonhaltiger Produkte ärztlichen Rat einzuholen. Nur auf einem Produkt waren entsprechende Warnhinweise aufgedruckt.
 

Isoflavone Warnsignale fehlen


Werbung mit Gesundheitsversprechen

6 Produkte fielen auf wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben, zum Beispiel dass Soja-Isoflavone einen positiven Einfluss bei Wechseljahresbeschwerden hätten. Das ist verboten, da die gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen ist. Hinzu kamen Gesundheitsaussagen zu Vitaminen, die von der EU ebenfalls nicht zugelassen sind.

Registrierung mangelhaft

Eine Anfrage beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gezeigt: Vier Produkte aus dem Internet sind beim BVL nicht registriert und existieren für die Behörden faktisch nicht.

Tipps zu Isoflavonen als Hilfe in den Wechseljahren

  1. Frauen sollten auf keinen Fall ohne Rücksprache mit dem Arzt isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel einnehmen. 
  2. Ein gesundheitsbewusster Lebensstil mit ausreichend Bewegung an der frischen Luft und einer ausgewogenen Ernährung hat auch in den Wechseljahren positive Effekte.

Forderungen der Verbraucherzentralen

  • Der Gesetzgeber muss verbindliche Höchstmengen für Isoflavone in Nahrungsergänzungsmitteln festlegen.
  • Das bisherige Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel muss durch eine behördliche Prüfung und Zulassung ersetzt werden.

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