Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Mengenangaben bei Mineralstoffen können verwirren

Stand:
Unterschiedliche Mineralstoffverbindungen liefern unterschiedliche Mengen des jeweiligen Mineralstoffs. Warum sind die Mengenangaben auf Nahrungsergänzungsmitteln dann bei allen gleich?
Magensium Mineralstoff

Das Wichtigste in Kürze:Sprechblase"Aufs Wissen kommt es an"

  • Die Mengenangaben auf Nahrungsergänzungsmitteln beziehen sich immer auf die enthaltene Menge eines Mineralstoffs, unabhängig davon, um welche Verbindung (welches Salz) es sich handelt.
  • So können diese Angaben problemlos mit den Referenzwerten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und den Höchstmengenempfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung verglichen werden.
Off

Für Mineralstoffe wie Magnesium, Calcium, Eisen, Jod oder Selen sind in Nahrungsergänzungsmitteln EU-weit verschiedene Verbindungen (Salze) gesetzlich zugelassen. Dabei ist die sogenannte Molekülmasse oder Formelmasse der einzelnen Salze unterschiedlich. So enthält Magnesiumoxid mehr Magnesium pro Gramm als zum Beispiel Magnesium-Malat.

Das wäre für Nicht-Chemiker:innen aber viel zu kompliziert. Die auf Nahrungsergänzungsmitteln angegebenen Mengen, z.B. "250 mg Magnesium" berücksichtigen das deshalb schon. Die Angabe auf der Verpackung bezieht sich also auf die tatsächlich enthaltene Menge eines Mineralstoffs.

So können Sie die verschiedenen Magnesium-Produkte gut miteinander vergleichen.

Sowohl die Zufuhrempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung als auch die Höchstmengen-Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung beziehen sich auf die tatsächliche Menge an verfügbaren Mineralstoffen (und auch Vitaminen). Diese müssen im Produkt auch bis zum Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums enthalten sein.
 

Zum Weiterlesen:

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.