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Checkliste für seriöse Anbieter von Schlankheitsmitteln

Stand:
Online bestellte Schlankheitsmittel sind wenig wirksam, aber oft eine große Gefahr für die Gesundheit. Im Zweifel, auch dem Geldbeutel zuliebe, auf den Kauf verzichten.
Tabletten / Medikamente unter der Lupe

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verbraucherzentrale rät davon ab, angebliche Schlankmacher via Internet zu bestellen und unkontrolliert einzunehmen - wegen möglicher Unverträglichkeiten und nicht deklarierter gesundheitsschädlicher Substanzen.
  • Grundsätzlich gilt: Um sein Gewicht nachhaltig zu reduzieren, ist es unerlässlich, Ess- und Lebensgewohnheiten zu verändern. Es gibt keine Wundermittel.
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Was steckt hinter der Werbung zu Schlankmachern?

Vielen Übergewichtigen ist eine Umstellung auf gesündere Ernährungs- und Lebens­gewohnheiten zu langwierig. Wenn Anbieter mit schnellen Erfolgen ihrer Schlankheitspillen und -pulvern werben, klingt das sehr verlockend. Doch Vorsicht ist geboten: Wenn Anbieter "4 kg pro Woche" oder noch größere Abnehmerfolge versprechen, ist das nicht nur unrealistisch, sondern auch gesetzlich verboten. Auch die gern zitierten Erfahrungsberichte vermeintlich glücklicher Anwender sowie die Erfolgsversprechen angeblicher Ärzte, Apotheker oder Professoren sollten als ausgesprochen zweifelhaft betrachtet werden. Die Abbildungen stellen häufig Fotomodels dar.

Was sind "gefährliche Schlankmacher"?

Als Schlankmacher werden Mittel verkauft, die ohne Mühe und in kurzer Zeit die Pfunde purzeln lassen sollen. Sie werden oft verharmlosend und fälschlich als "rein pflanzlich" oder "100 % natürlich" beworben. Regelmäßige Untersuchungen von Überwachungsbehörden in Deutschland zeigen aber: Aus unsicheren Quellen im Internet gekaufte Präparate enthalten oft gesundheitsgefährdende, nicht deklarierte Inhaltsstoffe. Deshalb ist ein Großteil der dort angebotenen Schlankheitsmittel in Deutschland nicht verkehrsfähig, darf also hierzulande gar nicht verkauft werden.

Welche Inhaltsstoffe sind in Schlankmachern enthalten?

Neben harmlosen, aber auch (eher) unwirksamen Zutaten wie Guarana, grüner Tee, Mate oder Süßholzextrakt werden in Internetprodukten häufig das wegen seiner Nebenwirkungen vom Markt genommene Sibutramin, aber auch krebserregendes Phenolphthalein oder Fluoxetin, eigentlich ein verschreibungs­pflichtiges Mittel gegen Depressionen, gefunden. Ob es für Ihr Produkt bereits eine entsprechende Warnung gibt, können Sie hier recherchieren.

Ein Übersicht über die wichtigsten Schlankheitsmittel finden Sie auf der Seite "Diäten mit bestimmten Produkten: Das können Schlankheitsmittel".

Checkliste für Inhaltsstoffe:

  • Gibt es eine Liste der Inhaltsstoffe, beispielsweise eine Übersicht über alle Zutaten, nach Menge sortiert, inklusive Prozentangaben zu den besonders beworbenen Zutaten? Sind die Allergene besonders hervorgehoben?
  • Können Sie diese Zutaten auch in einer Apotheke an Ihrem Wohnort bekommen, oder sind sie in Deutschland wegen ihrer Gefährlichkeit rezeptpflichtig oder gar verboten?
  • Werden die angeblich wirksamen Stoffe inklusive Mengenangaben genau benannt oder nur im Text blumenreich beschrieben?
  • Wenn Sie nicht weiterwissen, fragen Sie in Ihrer Apotheke oder schreiben Sie uns.

Auf was sollte ich bei der Verwendung von Schlankmachern achten?

Checkliste bei Angeboten aus dem Internet:

  • Ist ein Impressum vorhanden, mit real existierender Postadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Unternehmensform, verantwortlichen Personen?
  • Werden Name und Adresse des Anbieters bzw. Herstellers genannt? Achtung, falls nur ein Postfach oder eine Adresse im Ausland angegeben ist: Bei Rückfragen, Inanspruchnahme von Geld-zurück-Garantien oder eventuellen Gesundheitsschäden ist eine Rückverfolgung meist sehr schwierig.
  • Zudem können Versender im Ausland für gesundheitliche Schäden nicht so einfach haftbar gemacht werden.
  • Wegen unerlaubter Zutaten versenden Firmen die Mittel zumeist als unauffällige Privatpäckchen - oft als angebliche Geschenke. Schaut der Zoll hinein, werden die Waren beschlagnahmt. Wenn Sie solche Produkte für andere bestellen oder weitergeben, machen Sie sich strafbar.
  • Werden Risiken und Nebenwirkungen genannt? "Rein natürlich", "rein pflanzlich" oder "seit Jahrhunderten angewendet" sind kein Beleg für Sicherheit.
  • Gibt es eine exakte Dosierempfehlung (die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen)? Oder ist diese beispielsweise mit "vor jeder Mahlzeit 1-2 Kapseln" sehr vage gehalten?
  • Dieser Warnhinweis darf nicht fehlen: "Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden."
  • Gibt es eine Packungsabbildung? Kapseln in Plastikbeuteln und Gläser mit bunten Aufklebern ohne klare, deutliche Beschriftung auf Deutsch oder Blisterpackungen mit fremdsprachiger Deklaration sind nicht vertrauenerweckend.
  • Preist die Firma ihr Produkt als "für jeden geeignet" an? Dann sollten Sie dieses Mittel meiden. Denn Produkte, die wirken sollen, müssen auf Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente und Körpergewicht abgestimmt sein und dürfen nicht für Schwangere oder Stillende geeignet sein. Wirksame Produkte ohne Nebenwirkungen gibt es praktisch nicht. Hier ist immer eine Risikoabschätzung zwischen möglichem Nutzen und potentiellem Schaden nötig.

 

"Einfach schlucken und dünner werden" klingt zu schön, um wahr zu sein. Studien zeigen: Selbst zugelassene frei verkäufliche oder rezeptpflichtige Abnehmprodukte können nur kurzzeitig und - wenn überhaupt - nur zu einem minimalen Gewichtsverlust verhelfen.
Fragwürde Produkte aus dem Internet können sogar die Gesundheit schädigen.
Seriöse Abnehmprogramme tragen dagegen häufig dauerhaft zur Gewichts­verringerung beitragen - und umfassen Ernährung, Bewegung und Lebensstil-Aspekte. Diese dauern 6-12 Monate und noch einmal so lange in der Nachsorge.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.